KAGB ersetzt bestehendes Investmentgesetz.
Frankfurt am Main, 22. Juli 2013. Im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) wird das bestehende Investmentgesetz ab dem 22. Juli 2013 durch das neue Kapitalanlagegesetzbuch ersetzt. Die bestehenden Vorschriften sind im neuen Gesetzestext zwar integriert, wurden jedoch im Hinblick auf die EU-Richtlinie angepasst und ergänzt. Im Bereich des Anlegerschutzes gelten dabei insbesondere neue Haltefristen für offene Investmentfonds.
Einen Überblick zu den Änderungen im Rahmen der AIFM-Umsetzung finden Sie hier: www.bvi.de/regulierung/positionen/kapitalanlagegesetzbuch-kagb
Eine Stellungnahme zur Lösung des Problems der Zweckentfremdung offener Fonds finden Sie hier: www.risiko-manager.com/index.php?id=85&tx_ttnews[tt_news]=19871&tx_ttnews[backPid]=69&cHash=6d0cd7e50d178d1733b3e485d08dff43&print=1&no_cache=1
Den vollständigen Gesetzestext des neuen Kapitalanlagesetzbuches finden Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/index.html