Prüfungsstandard für Energiewirtschaft erneuert

Das Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) setzte am 29.01.2013 den neuen Prüfungsstandard IDW PS 610 in Kraft. Dieser regelt die Prüfung von Energieversorgungsunternehmen gemäß §6b des Energiewirtschaftsgesetztes.Die Aktualisierung wurde durch eine umfangreiche Änderung und Umstrukturierung des Gesetzes im Jahr 2011 notwendig. Aufgrund der ergänzten Weisung zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften sind die Bestimmungen zur Rechnungslegung und Kontrolle von Unternehmen der Energiewirtschaft zukünftig in §6b EnWG, statt wie bisher in §10 EnWG zu finden.

Ferner hat der Auftraggeber der Jahresabschlussprüfung durch die angepasste Norm den Prüfungsbericht zukünftig an die verantwortliche Regulierungsbehörde zu senden und erhält somit einen vergrößerten Verantwortungsbereich.

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