Die Bundesregierung beschloss gestern den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen. Die heute im Kabinett beschlossenen Regelungen sollen im Januar 2014 nach Inkrafttreten des CRD-IV-Umsetzungsgesetzes in Kraft treten. Eine Trennung der Geschäftsbereiche bei den Banken muss wie in Frankreich geplant bis Juli 2015 erfolgen.Das Gesetz umfasst drei Regelungsbereiche:
- Eine vereinfachte Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen – Bankentestamente.
- Die Abtrennung von risikoreicheren Bereichen vom Einlagengeschäft – Trennbankensystem.
- Klare Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen.
Sanktionierung bei Verletzung wesentlicher Risikomanagementpflichten
Unter der Frage der individuellen Verantwortlichkeit wird auch Missmanagement bestraft um zukünftige Unternehmenskrisen zu vermeiden. Den Geschäftsleitern von Banken und Versicherungen werden dabei konkrete Pflichten für das Risikomanagement aufgegeben. Mit bis zu fünf Jahren Haft kann nun die Vernachlässigung wesentlicher Pflichten im Risikomanagement geahndet werden, wenn als Folge das Kreditinstitut in seinem Bestand (Gesetz über das Kreditwesen – KWG) bedroht oder bei Versicherungen die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) gefährdet ist.
Bankentestamente
Systemrelevante Banken müssen künftig Sanierungspläne vorlegen, damit im Falle einer Schieflage die Aufsichtsbehörden schneller agieren können und Abwicklungshindernisse vermieden werden. Damit soll das sog. „too-big-to-fail“-Problem behoben werden, damit große und überkomplexe Finanzinstitute infolge der starken Vernetzung mit den übrigen Teilen des Finanzsystems ohne negative Folgen für den Finanzmarkt aus dem Markt austreten können.
Trennbanken
Der Gesetzentwurf folgt weitgehend den Erkenntnissen und Empfehlungen des europäischen Liikanen-Expertenberichts. Vor allem der Bankenverband und die deutsche Kreditwirtschaft kritisierten diese Pläne in den vergangenen Monaten, da sie eine Beeinträchtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland befürchten.
Die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums zum neuen Trennbankengesetz lesen Sie hier.
Den NewsStream-Beitrag zur Kritik des Bankenverbandes am Trennbankensystem lesen Sie hier.