Neues Rechnungslegungsrecht tritt ab Januar in der Schweiz in Kraft

Ab dem 01 Januar soll das neue Rechnungslegungsrecht (nRLR) für die Schweiz in Kraft treten. Ziel ist eine Modernisierung und Vereinheitlichung der Rechnungslegung. Die Organisation des Rechnungswesens, der Buchführung sowie der Finanzberichterstattung ist demnach anzupassen.

Generell werden die Gliederungs- und Ausweisvorschriften detaillierter und die Umschreibung von Aktiven und Verbindlichkeiten an die IFRS-Terminologie (International Financial Reporting Standards) angenähert, was die Vereinheitlichung unterstützt. Von den Änderungen betroffen sind Bereiche der Bilanz, der Erfolgsrechnung, des Anhangs, Bewertungsvorschriften, der Rechnungslegung für größere Unternehmen, des Abschlusses nach anerkanntem Standard, der Konzernrechnung und der steuerlichen Auswirkungen.  
Betroffen sind alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 0000 Schweizer Franken und diejenigen, die eine Buchführung in der Schweiz haben, sowie alle juristischen Personen -demnach mehrere hunderttausend Unternehmen und Organisationen. Diese sind unabhängig von ihrer Rechtsform dazu verpflichtet, die Vorschriften des nRLR zu berücksichtigen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren dabei von dem neuen Recht.

Nach dem Inkrafttreten gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren für den Einzelabschluss und von drei Jahren für den Konzernabschluss. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie Ernst & Young und BDO raten dennoch zur frühzeitigen Anpassung.

Ausführliche Informationen zum neuen Rechnungslegungsrecht der Schweiz finden Sie hier.