EBA-Richtlinien zur Eignungs-Beurteilung von Führungskräften

Die europäische Bankenaufsicht EBA veröffentlichte am 22. November ihre Richtlinien zur Bewertung der Eignung  von Mitgliedern der Geschäftsleitung und von Schlüsselfiguren. Diese Richtlinien erläutern den Prozess, die Kriterien und die Mindestanforderungen in der Eignungs-Bewertung von Kräften, die entscheidende Funktionen ausüben sollen.

Die Bewertungskriterien umfassen bspw. Expertise, Reputation und die tatsächliche Fähigkeit der Stellenanwärter die Funktion auszuführen. Mit letzterem soll sichergestellt, dass keine privaten und beruflichen Konflikte entstehen, welche die Arbeit beeinflussen. Ferner enthält das Dokument Fälle, in denen ein Mitglied nicht für die Geschäftsleitung geeignet ist.

Hintergrund der Richtlinien ist Artikel 11 der CRD-Direktive 2006/48/EC, nach welcher die EBA Richtlinien zur Eignung von Personen, die das Geschäft einer Kreditinstitution leiten, aufstellen soll. Schwache Steuerungs-Vereinbarungen, eine inadäquate Aufsicht und zu niedrige Anforderungen an die Geschäftsleitung sind laut EBA als Gründe für die Finanzkrise zu sehen. Deshalb gelten die Kriterien nicht nur für die Geschäftsleitung, sondern auch für „Key Function Holders“ – darunter fallen Abteilungsleiter interner Kontrollfunktionen wie bspw. der Internen Revision. Die EBA will mit den Leitsätzen die Widerstandsfähigkeit der Unternehmenssteuerung und eine adäquate Aufsicht gewährleisten.

Ab dem 22. Mai 2013 sollen die Richtlinien der EBA Anwendung finden.

Die Richtlinien als PDF-Dokument lesen Sie hier.