Der Deutsche Bundestag verabschiedete ergänzende Regelungen für den Übergang zur Umstellung auf die Single Europe Payment Area (SEPA). Das verabschiedete Gesetz erlaubt es der Kreditwirtschaft, Verbrauchern den Übergang zum SEPA-Zahlungsverkehr zu erleichtern: Noch bis zum 1. Februar 2016 können Banken und Sparkassen ihren Kunden nationale Überweisungen durch die bisherigen Kontonummern ermöglichen, bevor endgültig auf internationale IBAN-Kontonummern umgestellt wird.
Unternehmen müssen ihren Zahlungsverkehr wie bereits zuvor festgelegt, bis zum 1. Februar 2014 anpassen. Die Kreditwirtschaft gibt bekannt, dass Banken und Sparkassen sowie die Deutsche Bundesbank auf die SEPA-Umstellung vorbereitet sind und auch Umstellungshilfen zur Unterstützung anbieten. Sie betont, dass eine zeitige Umstellung Engpässe und Probleme verhindern kann.
Erst sechs Prozent der jährlich sechs Milliarden in Euro getätigten Überweisungen in Deutschland seien nach Angaben des Eurosystems SEPA-konform. Eine Umfrage des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI) im August hatte ergeben, dass vor allem kleinere Unternehmen mit der Implementierung der SEPA-Anforderungen noch nicht begonnen haben. Auch das SEPA-Lastschriftverfahren wird bisher in Unternehmen kaum genutzt, weshalb eine Umsetzung dementsprechend wenig vorangeschritten ist.
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Die NewsStream-Meldung zur Umfrage zum Stand der SEPA-Anpassung in deutschen Unternehmen des BDI finden Sie hier.