Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) soll laut eines Gesetzesentwurfs die Funktion der Prüfbehörde übernehmen. Die beiden österreichischen Regierungsparteien einigten sich auf die Einrichtung einer „Enforcementstelle Rechnungslegung“. Die FMA soll somit die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften, Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse und sonstige vorgeschriebene Informationen kapitalmarktorientierter Unternehmen überprüfen. Ziel ist die Verbesserung der Transparenz am österreichischen Kapitalmarkt.
Laut Gesetzesentwurf soll sie sich dazu einer als Verein organisierten „Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung“ bedienen. Sie führt selbst Prüfungen und behördliche Verfahren durch, gibt Prüfschwerpunkte und Prüfpläne vor und entscheidet in Streitfällen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der FMA.