BaFin: Konsultation zu Mindestanforderung an Sanierungspläne für Banken

 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konsultiert im Moment den Entwurf eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan), das Hinweise und Unterstützung für die Umsetzung in den Banken bieten soll.

Die Staaten der G20 einigten sich im November 2011 in Cancun darauf, dass alle systemrelevanten Institute Sanierungspläne entwickeln und die Maßnahmen in ihrem Risikomanagement implementieren müssen. Im Oktober 2011 hatte das Financial Stability Board (FSB) im Auftrag der G20 die „Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions“ verabschiedet, um die Systemstabilität zu erhalten und die geordnete Abwicklung von global systemrelevanten Finanzunternehmen ohne den Verlust von Steuergeldern zu ermöglichen. Durch die Sanierungspläne sollen Handlungsoptionen identifiziert und geprüft werden, um die Widerstandsfähigkeit der Banken in Krisensituationen zu verbessern.

Noch bis zum 23. November nehmen die BaFin und die Deutsche Bundesbank Stellungnahmen entgegen. Anfang Januar soll das Rundschreiben veröffentlicht werden.

Ausführliche Informationen zur Konsultation zum MaSan-Entwurf finden Sie hier.