Die European Banking Authority (EBA) publizierte einen Folgebericht über die Offenlegungen europäischer Banken in ihren Säule-3-Berichten, welche durch die Capital Requirements Directive (CRD) innerhalb von Basel II angeordnet waren. Die EBA begrüßt die Anstrengungen der Banken ihre Offenlegungspraktiken zu verbessern und sie den Anforderungen von CRD III anzupassen. Dennoch gibt es Raum für Verbesserungen.
Wesentliche Befunde
- Es verbleiben Schwachstellen in der Offenlegung von Kreditrisiken und Marktrisiken. Zum Teil können diese mit den neuen Anforderungen durch die CRD III zusammenhängen, allerdings hat die EBA diese Schwachstellen auch schon in früheren Assessments festgestellt.
- Neben der Analyse der Compliance mit CRD Anforderungen, untersuchte die EBA ebenfalls die Offenlegung der Basel-III-Implementierung, speziell den Einfluss auf Eigenmittel und die Angaben bezüglich der EBA Capital Exercise von 2011. Die dazu bereitgestellten Informationen der Banken wiesen unterschiedliche Qualität auf.
- In allen Offenlegungsbereichen hat die EBA best-practices identifiziert, welche die Informationsqualität und Vergleichbarkeit der Säule-III-Berichte der Banken anheben können. Diesbezüglich wird die EBA noch in diesem Jahr Informationen bereitstellen, die Banken bei der Implementierung der Säule-III-Vorgaben beachten sollten.
- Einige qualitative Verbesserungsmöglichkeiten wurden von der EBA im Bereich der Vergütung und der eigenen Mittel angemerkt.
- Hinsichtlich des Zeitablaufs, des Formats und der Überprüfung der Offenlegungen wurden keine signifikanten Änderungen vorgenommen. Allgemeinhin wurden die Informationen jedoch näher am Zeitpunkt des Jahresabschlussberichts publiziert, um Investoren alle verfügbaren Informationen auf einen Schlag bereitzustellen.
Nächste Schritte
Basierend auf den Befunden des Berichts plant die EBA in diesem und im kommenden Jahr eine Strategie zur Transparenzsteigerung bei der Berichterstattung zu entwickeln. Daher sollen weiterhin Best-Practices im Bereich der Offenlegung unter der CRD identifiziert und die Vergleichbarkeit der Berichte gesteigert werden.
Die Meldung der europäischen Bankenaufsicht EBA bezüglich des Folgeberichts über die Transparenz der Banken finden Sie hier.