Details zu SEPA-Lastschriftverfahren

Ab dem 01. Februar 2014 soll die Single Europe Payment Area (SEPA) eingeführt werden, um durch ein europaweit einheitliches Zahlungssystem Geschäftstätigkeiten und damit verbundene Zahlungen über Nationalgrenzen hinaus zu erleichtern.  Dadurch soll ebenfalls der europaweite Wettbewerb gesichert werden. Unternehmen müssen daher ihren Zahlungsverkehr an die notwendigen Vorgaben anpassen. Die NewsStream-Redaktion berichtete bereits über eine Umfrage der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI)  zum Stand der Vorbereitung der Unternehmen auf die SEPA-Umsetzung, in der deutlich wurde, dass besonders mittelgroße und kleine Unternehmen noch Nachholbedarf besitzen, was die Implementierung der neuen Vorgaben betrifft.

Auf CFO-World werden nun die Feinheiten des SEPA-Lastschriftverfahrens diskutiert. Hierbei geht es um folgende Punkte:

  • Beleglose Einreichung mit Zusatzdaten
  • Besonderheiten von SEPA Business to Business Direct Debit
  • Besonderheiten von SEPA Core Direct Debit
  • Auswirkungen auf das eigene Unternehmen

 

Die Einreichung der Lastschriften erfolgt nun beleglos, wobei im Datensatz ein exaktes Fälligkeitsdatum, Belastungsdatum oder Interbankenverrechnungsdatum angegeben werden muss, sowie die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) und die Referenznummer des Mandats.

Dies gilt sowohl für Basislastschriften (SEPA Core Direct Debit) als auch auf das Verfahren für Geschäftskunden (SEPA Business to Business Direct Debit). Diese Verfahren besitzen auch Unterschiede, auf die auf CFO-World näher eingegangen wird. Der größte Unterschied besteht darin, dass im Verfahren für Geschäftskunden B2B-Lastschriften nicht zurückgegeben werden können. Die jeweilige Zahlstelle ist dazu verpflichtet, schon vor der Belastung die Mandatsdaten auf eine Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu überprüfen. Der Zahlungspflichtige muss daher seine Bank per Mitteilung oder Kopie eines Mandats informieren, bevor das Mandat erstmals eingelöst wird. Für solche Zahlungen muss ein entsprechender Informationsprozess eingerichtet werden.

In der Umfrage des BDI wurde deutlich, dass das SEPA- Lastschriftverfahren bisher kaum genutzt wird und die Umsetzung in den Unternehmen dementsprechend wenig vorangeschritten sind. Wenn das Verfahren eingesetzt wird, dann von Großunternehmen. Eine Einführung vor 2014 erwägten nur wenige der Befragten.

Weitere Details zur SEPA Core Direct Debit und SEPA Business to Business Direct Debit finden Sie in der Kolumne von Dirk Elsner auf CFO World.

Den NewsStream-Beitrag zur SEPA-Umfrage des BDI finden Sie hier.