Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) überreichte heute der Bundeskanzlerin den Jahresbericht 2012 „Bessere Gesetzgebung – Bürger, Wirtschaft und Verwaltung spürbar entlasten“. Der NKR stellt in dem Bericht fest, dass der Erfüllungsaufwand – die Folgekosten neuer Regelungsentwürfe der Bundesregierung – insgesamt in den vergangenen zwölf Monaten im Ergebnis zwar gesunken ist, dies allerdings im Wesentlichen nur durch eine einzige Maßnahme erreicht wurde: durch die Reduzierung der Aufbewahrungsfristen von Rechnungen für Unternehmen (Entlastungsvolumen: 2,5 Mrd. Euro). Eine Maßnahme, deren Beratung im Parlament noch nicht abgeschlossen ist. Ohne diese eine Maßnahme wäre als Konsequenz einer Fülle von anderen Gesetzen ein Anstieg des Erfüllungsaufwands seit Juli 2011 von insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro zu verzeichnen. Den NKR-Vorsitzenden Johannes Ludewig erfüllt dieser Trend nach eigener Aussage mit Sorge: „Die Betrachtung des Erfüllungsaufwands muss einen noch wichtigeren Stellenwert erhalten – bei der Vorbereitung in den Ressorts, bei der Diskussion der Regelungsentwürfe mit Ländern und Verbänden, im Bundeskabinett, in Bundestag und Bundesrat.“
Weniger Bürokratieaufbau zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA),der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) und die Deutsche Kreditwirtschaft veröffentlichen dazu eine gemeinsame Erklärung: Sie sehen eine deutliche Steigerung der Belastungen der Wirtschaft durch die Bürokratie innerhalb der letzten zwölf Monate und verweisen dabei auf die Mehrbelastung von Unternehmen mit 1,1 Milliarden Euro. In der Erklärung wird dies von den Verbänden als „krasse Fehlentwicklung“ bezeichnet.
Reformen für mögliche Entlastungen, wie etwa das Jahressteuergesetz 2013 und die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und Belege für fünf Jahre seien ins Stocken geraten bzw. halbherzig angegangen. Auch das für Ende 2011 geplante Ziel, die Kosten für die Informationspflicht zu senken, wurde nicht erreicht, wie der NKR-Bericht bestätigt. Die Verfasser der Erklärung fordern daher, dass die Bundesregierung die von ihr angekündigten Entlastungen durchsetzt, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu erhalten und zu stärken.
Ernsthaftes Engagement von Ländern und Kommunen gefordert
Auch der NKR-Vorsitzende Ludewig fordert, dass sich Bundesministerien und besonders Länder und Kommunen ernsthaft für Bürokratieabbau und Kostenreduzierung einsetzen: „Es ist unbedingt notwendig, dass sich Länder und Kommunen wesentlich stärker in den Diskussionsprozess zum Erfüllungsaufwand einbringen. Nur gemeinsam wird es gelingen, die Qualität der Gesetze so zu verbessern, dass diese Verbesserungen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung tatsächlich spürbar werden.“
Der Bericht des NKR schlägt auch Maßnahmen vor, dies umzusetzen, wie etwa eine Untersuchung wichtiger Gesetze auf Zielerreichung und Kostenfolgen drei bis sechs Jahren nach In-Kraft-Treten und eine weiter Verfolgung des „E-Government-Gesetz“ durch die Bundesregierung, um moderne Informationstechnologie sinnvoll und kostensparend zu nutzen.
Hintergrund
Der Nationale Normenkontrollrat wurde im Dezember 2006 gegründet und hat seitdem ca. 2.000 Regelungsvorhaben und deren Bürokratiebelastungen überprüft. Seit Juli 2011 prüft der Normenkontrollrat auf der Grundlage eines erweiterten Mandats sämtliche Folgekosten neuer Regelungsentwürfe der Bundesregierung – den sogenannten Erfüllungsaufwand. Im aktuellen Jahresbericht bilanziert der Normenkontrollrat somit erstmalig die Entwicklung sämtlicher Folgekosten für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.
Die Deutsche Kreditwirtschaft bilden der Bundesverband Deutscher Raiffeisenbanken und Volksbanken e.V., der Bundesverband Deutscher Banken e.V., der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und der Verband Deutscher Pfandbriefbanken.
Weitere Informationen zum Bericht finden Sie auf der Webseite des Nationalen Normenkontrollrats.
Die PDF-Datei zum Herunterladen des Berichts finden Sie unter diesem Link.
Die Erklärung des BDA, BDI, ZDH und der Deutschenkreditwirtschaft finden Sie hier.