Am 8. Oktober 2012 nahm der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) offiziell seine operative Arbeit auf. Mit der gestrigen Versammlung der 17 Finanzminister des Euro-Währungsgebiets zur konstituierenden Sitzung des ESM-Gouverneursrates beginnt somit das Wirken des Euro-Rettungsschirms für alle Mitgliedsstaaten.
Die Regierungen der ESM-Mitgliedsstaaten werden durch die jeweiligen Finanzminister vertreten, die repräsentativ alle wesentlichen Entscheidungen treffen. Das ESM-Finanzierungsgesetz sieht dabei allerdings eine enge Einbindung des Bundestages in die zu treffenden Entscheidungen vor. Somit muss sämtlichen Beschlüssen, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages betreffen, vorher im Bundestag zugestimmt werden.
Für eine Entscheidung im Gouverneursrat gelten folgende Auflagen:
- Grundlagen-Entscheidungen (z.B. Gewähren einer Finanzhilfe) werden einstimmig gefasst.
- Entscheidungen über die Gewährung dringender Finanzhilfen werden per Eilabstimmungsverfahren gefasst. Dafür ist eine Mehrheit von 85 Prozent der Kapitalanteile nötig.
- Organisatorische und technische Fragen benötigen eine 80-prozentige Mehrheit.
Entsprechend des Anteils am ESM-Kapital beträgt das Stimmgewicht Deutschlands bei den Entscheidungen im Gouverneursrat rund 27 Prozent.
Weiterhin bildet sich ein Direktorium, in das jeder ESM-Staat Repräsentanten sendet und über die Gestaltung des laufenden Geschäftsbetriebs entscheidet. Dieser konstituiert sich erstmals am 9. Oktober 2012.
Weitere Informationen zum Euro-Rettungsschirm wie auch eine Chronik der wesentlichen ESM-Meilensteine finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.