Am 26. Oktober findet die zweite Bankrecht und Bankpraxis Fachtagung in Köln statt. Diese steht unter dem Arbeitstitel „Die Insolvenzrechtsreform auf dem Prüfstand“.
„Das Insolvenzplanverfahren war bislang im deutschen Insolvenzrecht ein wenig genutztes Instrument – mit dem Ergebnis, dass Unternehmen, denen vielleicht noch zu helfen wäre, ungebremst in den Konkurs schlittern – zum Nachteil auch der Gläubiger(-Banken). Dem abzuhelfen und zugleich das Insolvenzrecht international konkurrenzfähig zu machen ist das Ziel des ESUG – des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmenssanierung, das in diesem Frühjahr in Kraft trat. Es will die Eigenverwaltung des Schuldners, aber auch die Rechte der Gläubiger stärken und ermöglichen, dass die Sanierung während eines Schutzschirmverfahrens erleichtert wird.“
In der Tagung werden Inhalte wie die praktische Bedeutung von Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren nach dem ESUG, die judikative Umsetzung des ESUG oder die Sichtweise eines Großkreditinstituts bezüglich der Insolvenzrechtsreform behandelt.
Weitere Details zur Fachtagung, eine Agenda und sonstige Informationen finden Sie auf der Seite der BuB.