Neuer IDW-Standard zu Vermögensanlagen

Am 07. September veröffentlichte der Hauptfachausschuss des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW) den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards zur Prüfung des Soll-Ist-Vergleichs in Leistungsnachweisen über durchgeführte Vermögensanlagen (IDW EPS 902).

Nach dem IDW S 4 haben Anbieter von öffentlich angebotenen Vermögensanlagen bei der Prospektierung Soll-Ist-Vergleiche über den Erfolg der von ihnen durchgeführten Vermögensanlagen zu erbringen. Anleger können so den Erfolgs von Vorhersagen über wesentliche wirtschaftliche Parameter, die bei diesen Vermögensanlagen eingetreten sind, besser bewerten. Weil bisher für diese Leistungsnachweise keine anerkannten Grundsätze vorlagen, werden in IDW S 4 Mindestangaben definiert, die Grundlage für die Prüfung nach IDW EPS 902 darstellen.

Inhalt einer Prüfung von Soll-Ist-Vergleichen sind in Leistungsnachweise einbezogene Soll-Werte (Prognosen) der Verkaufsprospekte, die den entsprechenden Ist-Werten durchgeführter Vermögensanlagen des Anbieters bzw. Emittenten gegenübergestellt werden. Die Kennzahlen werden daraufhin überprüft, ob sie gemäß IDW S 4 richtig hergeleitet und korrekt dargestellt sind. Erforderliche qualitative Erläuterungen werden geprüft, soweit diese unmittelbar im gesonderten Abschnitt des Leistungsnachweises dargestellt sind. Die den Ist-Werten zugrunde liegenden Jahresabschlüsse der die Vermögensanlagen repräsentierenden Gesellschaften müssen durch einen Wirtschaftsprüfer nach §§ 317 ff. HGB geprüft sein.

Der neue Prüfungsstandard ist auf der Internetseite des IDW zu finden. Zudem wird er in Heft 11/2012 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 3/2012 veröffentlicht. Nach Angaben des IDW endet die Kommentierungsfrist am 31.03.2013.

Die Meldung des IDW zum IDW EPS 902 finden Sie hier.

Den IDW EPS 902 finden Sie hier zum Download.