DRSC verabschiedet DRS 20 und DRS 16

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) verabschiedet den Deutschen Rechnungslegungs Standard 20 zum Konzernlagebericht wie auch Folgeänderungen am Deutschen Rechnungslegungs Standard 16 zur Zwischenberichterstattung. Dies wurde in der 19. Öffentlichen Sitzung vom 14. September 2012 beschlossen.

Anzuwenden ist der DRS 20 für alle Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen, wie das DRSC vermeldet. Dabei ist es irrelevant, ob die Abschlüsse nach deutschem Handelsrecht oder den International Financial Reporting Standards aufgestellt werden. Die Erstanwendung soll spätestens ab 01.01.2013 erfolgen. Dabei ist es Unternehmen selbst überlassen, bereits früher auf den neuen Standard zurückzugreifen. Im Anschluss an den ersten Zwischenbericht des DRS 20 soll auch der DRS 16 Anwendung finden

Beide Standards wurden 2011 vom Deutschen Standardisierungsrat entwickelt. Im Dezember des letzten Jahres wurden diese als Entwürfe veröffentlicht und bis Ende April dieses Jahres öffentlich diskutiert. In absehbarer Zeit werden der DRS 20 und DRS 16 dem Bundesministerium der Justiz mit der Bitte um Bekanntmachung gemäß § 342 Abs. 2 HGB im elektronischen Bundesanzeiger übermittelt, um eine Bindungswirkung zu erlangen.

Die Meldung des DRSC zur Verabschiedung der neuen Standards finden Sie hier.