Am 25. September nahm das Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) eines Ausführungsgesetzes der European Market Infrastructure Regulation (EMIR).
Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 betrifft OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und das Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz). Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass sich nichtfinanzielle Gegenparteien ab einer bestimmten Größenordnung kontrahierter OTC-Derivate von einem Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen müssen, dass das jeweilige Unternehmen über adäquate Systeme verfügt, um die neuen EMIR-Anforderungen einzuhalten. Die Anwendung von Risikominderungstechniken auf nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte erfährt dabei besondere Aufmerksamkeit.
Das IDW begrüßt das Vorhaben, bei der Prüfung der EMIR-Anforderungen auf die Expertise des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer zurückzugreifen. Zusätzlich regt das IDW in seiner Stellungnahme die gesetzliche Verankerung eines Prüfungsberichts an, der die o.g. Bescheinigung ergänzt. Das Instrument des Prüfungsberichts wird bisher nur in der Gesetzesbegründung erwähnt.
Die Stellungnahme des IDW, den Diskussionsentwurf und die Meldung zum Entwurf eines EMIR-Ausführungsgesetzes finden Sie hier.
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