Am 26. September 2012 setzte die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 für die Ratifizierung des Vertrags zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) per Kabinettsbeschluss um. Ein zeitnahes Inkrafttreten des ESM-Vertrages ist damit gewährleistet.
Die Bundesregierung legte dem Deutschen Bundestag und Bundesrat eine gemeinsame Erklärung aller ESM-Vertragsstaaten vor, die den geforderten Klarstellungen des deutschen Verfassungsgerichts vollständig zustimmt. Durch die Verankerung einer Gewährleistungsermächtigung im ESM-Finanzierungsgesetz werden die deutschen Gewährleistungen in Höhe von rund 168 Mrd. Euro abrufbar gemacht. Das finanzielle Limit des deutschen Gesamtbeitrags zum Europäischen Stabilitätsmechanismus beläuft sich auf insgesamt 190 Milliarden Euro.
Die gemeinsame Erklärung gemäß der Vorgaben des deutschen Verfassungsgerichts wird nach Annahme durch die Botschafter der ESM-Vertragsstaaten und anschließender Hinterlegung beim Ratssekretariat völkerrechtlich verbindlich.
Weitere Informationen zum ESM und die Erklärung der ESM-Vertragsstaaten finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.