Am 30. November 2011 legte die EU-Kommission Vorschläge zur Reform der Abschlussprüfung vor. Nun stellte die Wirtschaftsprüferkammer eine Agenda auf, um auf die Vorschläge der Kommission zu reagieren und so die Anstrengungen zur Steigerung von Qualität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu unterstützen.
Für Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse setzt sich die WPK für eine verbindliche Kombination der nachfolgenden vier Instrumente ein:
- langjährige Mehrjahresbestellung
- externe Rotation (beispielsweise nach zehn Jahren)
- qualitätssichernde Entgeltregelung und ein
- verpflichtender Joint Audit.
Die Wirtschaftsprüferkammer erklärte weiterhin, sie lehne die externe Rotation und verpflichtende Joint Audits als isolierte Instrumente ab. Bei allen anderen gesetzlichen Abschlussprüfungen hält die WPK eine langjährige Mehrjahresbestellung in Verbindung mit einer qualitätssichernden Entgeltregelung für zielführend, ausreichend und verhältnismäßig.
Ferner fasst die WPK in dem Bericht zur Agenda noch einmal die wichtigsten Sandpunkte aus ihrer Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission wie folgt zusammen:
- Einführung einer qualitätssichernden Entgeltregelung für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen
- Beibehaltung der bisherigen Definition der Unternehmen von öffentlichem Interesse
- Keine Beteiligung gewerblicher Investoren an Prüfungsgesellschaften
- Einführung der ISA unter Sicherstellung der Verhältnismäßigkeit
- Differenzierte Ausgestaltung des Verbots prüfungsfremder Leistungen beim jeweiligen
- Prüfungsmandat
- Kein generelles Verbot prüfungsfremder Leistungen
- Mehr Transparenz in der Aufsicht über Abschlussprüfer
- Beibehaltung der derzeitig geregelten Aufsichtsstruktur über Abschlussprüfer
- Regelung aller Maßnahmen in einer Änderungsrichtlinie
Die Nachricht zur Agenda der WPK finden Sie hier.
Die Agenda der Wirtschaftsprüferkammer zur Reform der Abschlussprüfung finden Sie als PDF-Dokument hier.