Die aktuelle Studie von Schultze & Braun zeigt, dass 2011 in nur rund 1 Prozent der Insolvenzverfahren in Deutschland ein Insolvenzplan eingereicht wurde. Damit ist der Insolvenzplan als alternatives Sanierungsinstrument immer noch nicht akzeptiert.
Die Befragung von zwei Drittel der deutschen Insolvenzgerichte zeigt, dass sich auf 23.500 Verfahren lediglich 247 Insolvenzpläne verteilen. Die durchschnittliche Anzahl der Insolvenzanträge, bei denen ein Insolvenzplan eingereicht wurde, hat sich je Gericht in zwölf Jahren von 0,39 auf fast 2 nun mehr als verfünffacht. Trotzdem verdoppelte sich der Anteil von Insolvenzanträgen mit Insolvenzplan in diesem Zeitraum, da auch die Anzahl der Insolvenzverfahren insgesamt um 13.000 anstieg.
Aufgrund neuer Regelungen durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 1. März dieses Jahres, ist mit einem Anstieg der Sanierungen mittels Insolvenzplan zu rechnen, da Gläubiger durch die Anwendung des Insolvenzplans in eine bessere Verhandlungsposition gestellt werden, so Schultze & Braun.
Ein Insolvenzplan bietet weitreichende Möglichkeiten, insolvente Unternehmen in ihrem Kern zu erhalten und zu sanieren. Diese Möglichkeiten gehen über die Regelungen des allgemeinen Insolvenzrechts und der Insolvenzordnung (InsO) hinaus.
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