Am 19. September verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG). Dieses Gesetz soll die deutsche Wirtschaft durch Erleichterungen bei den Bilanzvorschriften entlasten.
Künftig werden Kleinstkapitalgesellschaften mit dem MicroBil-Gesetz nicht mehr den strengen Veröffentlichungspflichten in der Rechnungslegung, welche für Großunternehmen gelten, unterworfen. Die Erleichterung betrifft in Deutschland rund 500.000 Unternehmen, deren Umsatzerlöse 700 000 Euro, Bilanzsumme 350 000 Euro und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl von zehn Mitarbeitern nicht überschreiten. Das Gesetz wird nach Angaben des Bundesjustizministeriums für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt.
Das Gesetz reduziert den Umfang, der im Jahresabschluss aufzuführenden Daten. Der Jahresabschluss selbst muss zudem nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Ermöglicht wurde das MicroBilG durch die erst im April in Kraft getretene EU-Micro-Richtlinie. Mit der Gesetzesänderung wird an frühere Entlastungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) angeknüpft.
Weitere inhaltliche Aspekte finden Sie im Gesetzesentwurf zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz hier.