Am 1. Januar 2013 tritt in der Schweiz ein neues Rechnungslegungsrecht (vollständig überarbeiteter 32. Titel des Obligationenrechts) in Kraft. Mit Diesem Recht wird auch eine Verordnung fällig, die die Standards der Rechnungslegung vorgibt. Ein Entwurf dieser Verordnung umfasst bisher folgende Erlasse wie auch Aspekte:
- Verordnung für anerkannte Standards zur Rechnungslegung
- Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV): Änderungen bei Peer Review und Qualitätssicherung
- Die Verordnung wird an die Anforderungen des Online-Zulassungsportals der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) angepasst.
Neben den Entwürfen zur Rechnungslegung findet momentan eine Anhörung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zum „RAB-Rundschreiben 1/2007: Angaben bei Gesuchstellung und einzureichende Unterlagen“ statt.
Die Anhörungsunterlagen finden Sie hier bzw. hier.
Die Meldung des IAS Plus zu den aktuellen Entwürfen der Verordnungen finden Sie hier.