Bundesregierung: Diskussion um neue Vermittlerrichtlinie

Die Bundesregierung sieht den Entwurf zur Neufassung der Vermittlerrichtlinie der EU-Kommission kritisch. Daher meldete Thomas Ernst, Regierungsdirektor im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Verhandlungsbedarf an. Die Reform des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bringt eine neue Bürokratisierung mit sich, insbesondere für die Versicherungsmakler. Dies steht jedoch konträr zum generellen Entbürokratisierungs-Bestreben der Bundesregierung.

Auf dem 22. Versicherungs-Wissenschaftlichen Fachgespräch des Vereins zur Förderung der Versicherungs-Wissenschaft in Berlin e.V. nannte Ernst als kritische Punkte die Forderung einer unabhängigen Beratung ohne Provision sowie die Offenlegung von Provisionen. Hier wird in Brüssel noch debattiert werden müssen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. bezieht zur VVG ebenfalls eine klare Position. In einer Stellungnahme stellt er heraus, dass der

  • der Pluralismus der nationalen Vergütungssysteme von Versicherungsvermittlern erhalten bleiben soll,
  • die gewählten Offenlegungsregeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten einen echten Mehrwert für den Kunden haben und
  • die Vertriebsregelungen der auf Wertpapiere ausgerichteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID) nicht als Benchmark angesehen werden.

Sie lehnen eine Offenlegung in der Lebensversicherung und eine einseitige Vergütung durch den Kunden klar ab. In der nächsten Woche werden die beteiligten Ministerien erstmalig eine Abstimmungsrunde durchführen.

Die Stellungnahme des GDV vom 03. Juli 2012 finden Sie hier.

Detaillierte Informationen zum VVG finden Sie hier.

Detailliertere Informationen zum Statement von Thomas Ernst finden Sie unter diesem Link.

 

http://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/bundesregierung-sieht-neue-vermittlerrichtlinie-kritisch-113009.php