Das EU-Parlament veröffentlichte die Berichtsentwürfe zur Änderungsrichtlinie und zum Verordnungsvorschlag des JURI-Berichterstatters Sajjad Karim im Internet. Diese wertete die Wirtschaftsprüferkammer aus und stellte eine Zusammenfassung der Inhalte zur Einsicht.
Wesentliche Inhalte der Richtlinie und Verordnung sind hier zusammengestellt:
- Abschlussprüfer von Unternehmen öffentlicher Interesse werden weiterhin von einer eigenen Richtlinie geleitet.
- Die Definition eines Unternehmens öffentlicher Interesse bleibt bestehen, allerdings ohne Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW) sowie alternative Investmentfonds (EU-AIF).
- Die freiwillige Abschlussprüfung wird in die Abschlussprüferrichtlinie einbezogen.
- Die unbeschränkte Beteiligungsmöglichkeit gewerblicher Investoren an Prüfungsgesellschaften bleibt bestehen.
- Ausführungen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit in diesem Zusammenhangwerden ergänzt.
- Die vorgesehenen Erleichterungen für die grenzüberschreitende Durchführung von Abschlussprüfungen bleiben bestehen.
- Der ISA wird eingeführt.
- Weiterhin soll Art. 31 AP-RL, welcher die Haftung des Prüfers betrifft, gestrichen werden.
Weitere Inhalte der Verordnung und der Richtlinie finden Sie auf der Internetseite des WPK.