BaFin eröffnet Konsultation zur neuen WpDPV

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überarbeitet derzeit die Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV). Der neueste Entwurf der Prüfungsverordnung ist nun auf der Internetseite der BaFin zur Konsultation publiziert worden. Die Frist zur Einreichung von Kommentaren endet am 12. Oktober 2012.

Zuletzt passte die BaFin die WpDPV im Jahr 2007 an. Alle Änderungen am Wertpapier-Handelsgesetz (WPHG) seit diesem Zeitpunkt sollen nun in die neue Prüfungsverordnung aufgenommen werden, insbesondere alle Neuregelungen des Anlegerschutz und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG).

Probleme in der Prüfungs- und Aufsichtspraxis von Wertpapierdienstleistungen sollen bereinigt werden. Deshalb fließen Erfahrungen, welche die BaFin mit den aktuellen Gesetzesvorlagen gemacht hat, in den Entwurf mit ein. Dadurch verschafft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Wirtschaftsprüfern mehr Rechtssicherheit in der Prüfung von Wertpapierdienstleistern. Aber auch die BaFin selbst profitiert von den neuen Anforderungen: durch diese kann eine umfangreiche Aufsicht über alle geprüften Wertpapierdienstleistungsunternehmen ermöglicht werden.

Die Meldung zur Freigabe der Konsultation und die Konsultationsvorlage finden Sie auf der Internetseite der BaFin. Dort stehen auch alle nötigen Anlagen zur Verfügung.