EIOPA-Datenbank für zugelassene Versicherer

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) hat nun eine online-Datenbank installiert, welche Informationen über alle zugelassenen, im europäischen Wirtschaftsraum tätigen Versicherungsunternehmen beinhaltet. Die Informationen betreffen Artikel 8 der EIOPA Regulierung – die Aufgaben und Befugnisse der Behörde.

Diese Datenbank wird nach Angaben der EIOPA selbst monatlich aktualisiert werden. Die Grundlage stellen Daten der nationalen Aufsichtsbehörden. Ferner plant die EIOPA auch noch andere registrierte Finanzinstitute in die Datenbank zu etablieren.

 

Hintergrund der Datenbank ist eine langjährige, von der EU-Kommission durchgeführte Prüfung der Einführung einer Richtlinie über Sicherungssysteme im Versicherungssektor. Die EIOPA beschäftigte sich mit der Frage, welche Rolle die bestehenden europäischen Sicherungseinrichtungen bei der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens spielen. Alle gewonnen Erkenntnisse sammelte man schließlich in einem im Mai veröffentlichten Bericht. Dieser offenbarte große, länderspezifische Unterschiede im Schutzniveau. Er stellte heraus, dass aufgrund fehlender Harmonisierung im Versicherungssektor Nachteile für Versicherungsnehmer entstehen können. Dazu zählen bspw. Ungleichbehandlung und mangelhafter Versicherungsschutz.

In Deutschland gibt es seit Ende 2004 gesetzliche Sicherungsfonds, welche die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen aufsieht.

 

Weitere Informationen bezüglich EIOPA

Zur Datenbank von EIOPA gelangen Sie hier.

Den Erkenntnisbericht der EIOPA lesen Sie als PDF-Dokument hier.

Das Papier zu den EIOPA-Regulierungen inklusive Artikel 8 finden Sie als PDF-Datei hier.