Unter der Rubrik „DRSC – Neuigkeiten“ gibt das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) auf seiner Homepage bekannt:
Der Fachausschuss des DRSC bezüglich Rechnungslegungen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) verabschiedete seine Stellungnahme zum Entwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) hinsichtlich Neuregelungen im Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG).
Mit den Neuregelungen im MicroBilG werden die Optionen, welche die im April in Kraft getretene Micro-Richtlinie der Europäischen Union gewährt, weitestgehend ausgenutzt. Zweck der Regelung ist, dass den Kleinstkapitalgesellschaften die auf EU-Ebene vereinbarten Erleichterungen möglichst schnell zu Gute kommen.
Die Micro-Richtlinie war für Deutschland immer ein sehr wichtiges Anliegen. Erst nach zähem Ringen kam überhaupt ein Kompromiss auf EU-Ebene zustande. Die erst vor kurzem in Kraft getretene Richtlinie gewährt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für Kleinstunternehmen (in Deutschland insbesondere in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG) Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen zu schaffen. Der Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, wird erheblich reduziert. Zudem muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern nur hinterlegt und dann auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden.
Die Neuregelung soll für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Der Gesetzentwurf ist ein weiteres Beispiel dafür, dass es die Bundesregierung ernst meint mit dem Bürokratieabbau. Die Entlastungen sollten nun möglichst zügig verabschiedet werden, damit mehr als 500.000 Kleinstunternehmen rasch Rechtssicherheit bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse erhalten und gleichzeitig von den nun möglichen Erleichterungen profitieren können.
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Der HGB-Fachausschuss ist neben dem IFRS-Fachausschuss eines der zwei Fachgremien des DRSC und befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen der nationalen Rechnungslegung. Er ist insbesondere zuständig für:
- die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342 HGB,
- die Zusammenarbeit mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG),
- die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben und zur Umsetzung von EU-Richtlinien und
- Stellungnahmen zu EU-Richtlinien.
Die Punkte 2, 3 und 4 fallen in den Aufgabenbereich des Fachausschusses insoweit,
als die Rechnungslegung nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen betroffen ist.
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Nähere Einzelheiten zum MicroBilG-Entwurf des BMJ
erfahren Interessenten hier:
Die DRSC-Mitteilung hinsichtlich der Stellungnahme an das Bundesjustizministerium
ist unter diesem Link zu finden.
Der vollständige Text der DRSC-Stellungnahme mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Er-leichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG)“ ist als PDF-Datei über diesen Link zugänglich.
DRSC – Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V.
Accounting Standards Committee of Germany
Website: www.drsc.de