Das islamische Finanzwesen: Geldgeschäfte im Einklang mit dem Koran

Gestern berichtete die NewsStream-Redaktion bereits über die mögliche Gründung der ersten Schariabank in Deutschland. Dadurch gewinnt das Thema auch für Deutschland zunehmend an Aktualität. Ein Grund also, sich näher mit Hintergrund und Charakteristika des Islamic Banking zu beschäftigen.

Beim näheren betrachten unterscheidet sich das islamische Finanzwesen in einigen Bereichen gar nicht so sehr vom westlichen, wie vielleicht angenommen.  Grundlegende Faktoren des Risikomanagements und der Corporate Governance gelten in beiden Systemen und garantieren gleichzeitig ein laufendes, internationales Finanzsystem. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt auf ihrer Internetseite das islamische Finanzsystem genauer vor.

Unterschiede zum westlichen Finanzwesen gibt es dennoch: Islamische Finanzprodukte durchlaufen immer einen Screening-Prozess, der sie auf Islamkonformität überprüft. Diese Untersuchung nimmt das jeweilige „Scharia-Board“ vor. So verbietet das islamische Versicherungsmodell (Takaful) bspw. Spekulation. Da das Versicherungsgeschäft aber generell auf Unsicherheit (Al-Gharar) beruht, und diese in Geschäften vom Koran verboten wird, müssen sich Versicherte bei einer Schariabank an Gewinnen und Verlusten im jeweiligen Geschäft beteiligen. Allerdings macht das Versicherungswesen auch nur einen kleinen Teil der finanziellen Transaktionen aus. Viel stärker etabliert ist das Bankengeschäft. Auch Zinseinkünfte werden im Koran verboten. Stattdessen gibt es spezielle Fonds (Sukuk) und Beteiligungen, die eine Konformität mit der Religion gewährleisten.

Weitere Informationen zu den angesprochenen Themengebieten der „Islamic Finance“ finden Sie auf der Informationsseite zu „Islamic Finance“ der BaFin.

Den Link zum NewsStream-Artikel „Gründung der ersten Schariabank Deutschlands?“ finden Sie hier.