Nach Angaben der Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater sollen in der Zukunft Beschwerden der Darlehensnehmer von Versicherungen unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fallen. Das Kreditwesengesetz (KWG) betrifft nur Kreditinstitute, weshalb die BaFin selbst erklärte, dass in diesen Belangen bisher eine Aufsichtslücke vorherrsche. Auch diese Daten werden künftig als Informationsquelle für die Überwachung von Missständen genutzt werden. Damit ist gewährleistet, dass ein uniformes Niveau im gesamtheitlichen Verbraucherschutz erreicht wird
Eingeleitet wurde die Aufgabenkonkretisierung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Demzufolge soll die BaFin, unabhängig davon ob Kreditinstitute oder Versicherungsgesellschaften die Kredite gewähren, ihrer Aufsichtspflicht der Vorschriften des Versicherungsgesetzes nachkommen.
Zur Pressemeldung der Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater gelangen Sie hier.
Dort finden Sie die Startseite der BaFin.