Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen

IASPlus, die deutschsprachige Nachrichtenseite zur internationalen Rechnungslegung, weist auf eine Mitteilung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hin, welche die Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen betrifft: 

Das IDW stellt auf seiner Internetseite den „Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen (IDW EPS 322 n.F.)“ zur Verfügung, der im Juli 2012 vom Hauptfachausschuss verabschiedet wurde.

Eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Fassung des IDW PS 322 besteht darin, dass sich der Anwendungsbereich des Entwurfs ausschließlich auf die Verwertung der Arbeit eines vom Abschlussprüfer eingesetzten Sachverständigen bezieht. Die Verwertung der Arbeit eines Sachverständigen der gesetzlichen Vertreter wird demgegenüber künftig im IDW-Prüfungsstandard: Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 300) behandelt.

______________________________________________________________ 

Interessenten finden weitere Details zur IDW-Mitteilung hier:

Zugang zur IASPlus-Meldung bezüglich der IDW-Bekanntmachung
erhalten Sie über diesen Link.

IASPlus
Website: www.iasplus.com 

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Website: www.deloitte.de