Bilanzierung von Aufstockungsleistungen und Erfüllungsrückständen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen

IASPlus, die deutschsprachige Nachrichtenseite zur internationalen Rechnungslegung, weist auf eine Mitteilung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) hin, welche die Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen betrifft: 

Auf der DRSC-Internetseite wurden Stellungnahmen, die zum Entwurf des „DRSC Anwendungshinweises 1 (IFRS) zur Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS“ eingingen, zur Verfügung gestellt. Der Entwurf trägt die Bezeichnung „DRSC E AH 1 (IFRS)“.

Der am 4. Juli 2012 veröffentlichte erste Anwendungshinweis des Fachausschusses bezüglich International Financial Reporting Standards (IFRS) bezieht sich auf den vom International Accounting Standards Board (IASB) am 16. Juni 2011 in überarbeiteter Form veröffentlichten International Accounting Standard IAS 19 (hinsichtlich Leistungen an Arbeitnehmer). Dieser Rechnungslegungsstandard trägt die Bezeichnung „IAS 19 (2011)“ und befasst sich mit der Bilanzierung von Aufstockungsleistungen und Erfüllungsrückständen im Rahmen von Vereinbarungen hinsichtlich Altersteilzeit (ATZ) im Sinne des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG).

Insbesondere wurde neun Fragestellungen nachgegangen:

  • Wie ist für den sogenannten Erfüllungsrückstand zu bilanzieren, der im Fall von Blockmodellen zu berücksichtigen ist?
  • Um welche Kategorie von Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne des IAS 19.5 (2011) handelt es sich bei Aufstockungsleistungen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen?
  • Welche Rechnungslegungsvorschriften des IAS 19 (2011) sind anzuwenden, wenn Aufstockungsleistungen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen der Kategorie der anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer zuzuordnen sind?
  • Ab welchem Zeitpunkt ist eine Schuld hinsichtlich vereinbarter Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses erstmals zu erfassen?
  • Wie ist eine Schuld (der Kategorie der anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer) hinsichtlich vereinbarter Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses zu bewerten?
  • Wie ist die Schuld hinsichtlich vereinbarter Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses anzusammeln und aufzulösen?
  • Welche bilanziellen Konsequenzen ergeben sich, wenn als Voraussetzung für den Abschluss einer ATZ-Vereinbarung eine bestimmte Mindestzeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers im Unternehmen gefordert wird?
  • Können sich aufgrund von ATZ-Vereinbarungen auch Auswirkungen auf andere leistungsorientierte Pläne des Unternehmens ergeben?
  • Wie gestaltet sich der Übergang auf die neuen, für ATZ-Vereinbarungen zu berücksichtigenden Regelungen nach IAS 19 (2011)?

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zum DRSC-Anwendungshinweis hier:

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Die bei der DRSC eingegangenen Stellungnahmen an den IFRS-Fachausschuss
finden Sie unter diesem Link.

DRSC – Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V.
             Accounting Standards Committee of Germany
Website: www.drsc.de