„Neu auf WPK.de“, der zentrale Zugang zu den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) Deutschlands, verweist auf Forderungen der Kammer bezüglich einer Umsetzung der AIFM-Richtlinie. Bei dem entsprechenden Gesetzentwurf handelt es sich um eine Richtlinie zu den Verwaltern alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Managers = AIFM):
Am 20. Juli 2012 informierte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über einen Diskussionsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Die Umsetzung muss bis zum 22. Juli 2013 abgeschlossen sein.
Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz soll laut BMF ein Kapitalanlagegesetzbuch als ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager geschaffen werden. Ferner werden in das Kapitalanlagegesetzbuch die bisherigen Regelungen des Investmentgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG integriert. Dabei handelt es sich um die Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtlinie). Das Investmentgesetz wird aufgehoben. Durch das AIFM-Umsetzungsgesetz wird der Aufsichts- und Regulierungsrahmen im Investmentfondsbereich fortentwickelt und an die geänderten europäischen Vorgaben angepasst.
Die AIFM-Richtlinie sieht in Artikel 21 Absatz 3c Satz 3 vor, dass die Mitgliedstaaten zulassen können, dass auch andere Stellen als Kreditinstitute und Wertpapierunternehmen als Verwahrstelle für alternative Investmentfonds fungieren. Nach dem Erwägungsgrund 34 der Richtlinie können solche „anderen Stellen“ auch die Angehörigen der Freien Berufe (z. B. Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte) sein.
Der Diskussionsentwurf des BMF macht von diesem Optionsrecht keinen Gebrauch. Die WPK hat das BMF daher in einer Stellungnahme aufgefordert, die Option zu nutzen und damit dieses Tätigkeitsfeld für die Berufsangehörigen zu eröffnen
In einer Anhörung am 22. August 2012, zu der das BMF eingeladen hat und an der WPK-Vizepräsident Gerhard Albrecht teilnehmen wird, wird dieser Standpunkt noch einmal bekräftigt werden.
Die WPK behält sich vor, zu weiteren berufsstandsrelevanten Themen des Diskussionsentwurfs eine gesonderte Stellungnahme abzugeben.
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Weitere Informationen zum AIFM-Umsetzungsgesetz
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Die Online-Mitteilung der WPK bezüglich ihrer AIFM-Forderungen
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WPK – Wirtschaftsprüferkammer
Website: www.wpk.de