Die Deutsche Bundesbank begrüßt die Zustimmung des Europäischen Parlaments bezüglich der Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009. Damit herrscht Klarheit über die Eckdaten zum Auslaufen der nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften. Diese werden ab dem 1. Februar 2014 in allen Euro-Ländern von den SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahren abgelöst. Hierzu sagte Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank: „Mit SEPA schaffen wir einen leistungsfähigen Zahlungsverkehrsraum in der Europäischen Union, dem weltweit stärksten Wirtschaftsraum. SEPA ist deshalb ein wichtiger Faktor im internationalen Standortwettbewerb.“
Der Begriff „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“ (englisch = Single Euro Payments Area / SEPA), bezeichnet im Bankwesen das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums für Transaktionen in Euro. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein.
Deutschland ist der größte Zahlungsverkehrsmarkt in Europa. Angesichts der raschen Umstellung bis Februar 2014 sollten alle Beteiligten im Zahlungsverkehr im Hinblick auf einen reibungslosen Übergang möglichst schnell mit den Umstellungsarbeiten beginnen, teilte der Bundesbank mit. Einen wichtigen Beitrag hierzu leisten umfassende Kommunikationsmaßnahmen zur Information der Nutzer über die anstehenden Veränderungen. Dazu gehört insbesondere auch Informationen über die neue internationale Kontokennung (International Bank Account Number, IBAN). „Die Bundesbank wird den SEPA-Prozess durch einen intensiven Dialog mit allen Beteiligten im deutschen SEPA-Rat und in der breiten Öffentlichkeit unterstützen“, erklärte Thiele.
Bei den Verhandlungen zur Verordnung konnte die deutsche Delegation wichtige Verhandlungspositionen durchsetzen. Dazu zählen die Weiternutzung des Elektronischen Lastschriftverfahrens bis zum 1. Februar 2016 und die Möglichkeit der Mitgliedstaaten den Zahlungsdienstleistern zu erlauben, bis zu diesem Datum auch noch Aufträge mit den altbekannten nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen von Verbrauchern anzunehmen.
Im deutschen SEPA-Rat arbeiten die wichtigsten Vertreter der Kreditwirtschaft und der Endnutzer zusammen, um eine nutzerfreundliche SEPA-Umstellung in Deutschland zu gewährleisten. Den Vorsitz haben die Deutsche Bundesbank und das Bundesministerium der Finanzen.
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Die Pressenotiz zur EU-Entscheidung bezüglich der SEPA-Verordnung finden Sie hier.
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