Mit einer Analyse der Pensionsrückstellungen der DAX30-Unternehmen anhand der Daten ihrer Geschäftsberichte 2011 befasst sich ein Aufsatz in der Fachpublikation „KoR“ – Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Heft 07-08 / 2012 – Seite 317). Der Artikel trägt den Titel „Pensionsverpflichtungen im DAX30 – Konzernabschlüsse 2011“:
In dem Beitrag werden die Pensionsrückstellungen der DAX30-Unternehmen anhand der Daten ihrer Geschäftsberichte 2011 untersucht. Bei der Entwicklung des Planvermögens haben sie besser als ein Musterportfolio abgeschnitten. Die erstmalige Anwendung des International Accounting Standard IAS 19 (hinsichtlich Leistungen an Arbeitnehmer / revidiert 2011) wird die Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) der DAX30-Unternehmen in Grenzen belasten.
Hier folgen ein paar Informationen aus der Einleitung:
Auch im Jahr 2011 hat die wirtschaftliche Entwicklung deutlich Einfluss auf die Pensionsverpflichtungen der Konzerne im DAX30 genommen. Die Auswirkungen des herrschenden Zinsniveaus auf den Wert der Pensionsverpflichtungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr allerdings in Grenzen gehalten.
Problematischer war 2011 die Entwicklung des Planvermögens, die unmittelbar von den Marktwerten der Vermögenswerte abhängt. In dem „KoR“-Beitrag wird die Entwicklung der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens der DAX30-Unternehmen im Jahr 2011 untersucht. Die Zahlen entstammen den Geschäftsberichten der DAX30-Unternehmen.
Nicht alle in dem Aufsatz verwendeten Zahlen ergeben sich unmittelbar aus den Geschäftsberichten. Einige Größen mussten aus den angegebenen Zahlen berechnet oder geschätzt werden. Basis für die Auswertung sind jedoch die Anhangangaben nach IAS 19.
Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern eine Pensionszusage zum Zwecke der Versorgung im Alter und gegebenenfalls bei Invalidität und Tod. Nach IAS 19 unterteilt man die Pensionszusagen in zwei Gruppen: Leistungszusagen (defined benefit) und Beitragszusagen (defined contribution). Bei Beitragszusagen wird in der Pensionszusage lediglich der Beitrag definiert, der vom Unternehmen jährlich aufzuwenden ist. Die Verpflichtung des Arbeitgebers ist somit mit der Beitragszahlung erfüllt, und es sind keine Rückstellungen in der Bilanz auszuweisen. Bei einer Leistungszusage wird in der Zusage die Höhe der Leistung bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität und bei Tod definiert. Es handelt sich also um eine Verbindlichkeit, die in der Zukunft noch zu erfüllen ist. Hierfür sind in der Bilanz Rückstellungen zu bilden. Vor diesem Hintergrund liegt der Schwerpunkt dieses Beitrags auf Leistungszusagen.
In dem „KoR“-Beitrag werden für die DAX30-Unternehmen die Pensionsverpflichtungen zum Ende des Bilanzjahrs 2011 aufgrund der Erteilung von Leistungszusagen, die in diesem Zusammenhang bestehenden Planvermögen zum Ende des Bilanzjahrs 2011, der daraus resultierende Dotierungs- oder Deckungsgrad zum Ende des Bilanzjahrs 2011 sowie der im Jahr 2011 entstandene Pensionsaufwand analysiert. Des Weiteren werden die Auswirkungen der Neufassung des IAS 19, die 2011 erschienen ist, auf die Pensionsverpflichtungen der DAX30-Unternehmen untersucht. Dabei ist zu beachten, dass der neue Standard im Jahr 2012 noch nicht zwingend anzuwenden ist.
Verfasst wurde der Gemeinschaftsbeitrag von folgendem Autorenteam:
Thomas Hagemann, Stefan Oecking und Christian Schorer sind Mitarbeiter der Mercer Deutschland GmbH in Frankfurt am Main, eines der führenden Anbieter von Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Consulting, Outsourcing und Investments.
______________________________________________________________
Interessenten erhalten weitere Details zur Analyse der Pensionsrückstellungen der DAX30-Unternehmen hier:
Ein Link, der zu dem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Fachpublikation „KoR“ – Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Heft 07-08 | Juli/August 2012) führt, ist hier zugänglich.
„KoR“ – Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
Website: www.kor-ifrs.de