Ein Artikel in der aktuellen Ausgabe von „WPg – Die Wirtschaftsprüfung“ (15/2012) befasst sich mit der Bilanzierung nach Wegfall der Going-Concern-Annahme:
Die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 des Handelsgesetzbuchs) ist eine Grundprämisse der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Welche bilanziellen Folgen aus dem Wegfall der Annahme der Unternehmensfortführung resultieren, ist in einer Stellungnahme zur Rechnungslegung (RS) dargelegt, die vom zuständigen Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) verfasst wurde. Die Stellungnahme trägt die Bezeichnung „IDW RS HFA 17“.
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 29.05.2009 hat sich eine Vielzahl von Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften geändert. Der HFA des IDW hat daher in seiner 224. Sitzung am 10.06.2011 eine Neufassung von IDW RS HFA 17 (betreffend Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss) verabschiedet. Im Zuge der Überarbeitung von IDW RS HFA 17 ist auch eine Neufassung von IDW RH HFA 1.012 [betreffend Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren] erforderlich geworden, welche ebenfalls am 10.06.2011 verabschiedet worden ist. Der „WPg“-Beitrag stellt die wesentlichen Neuregelungen der beiden Verlautbarungen dar.
Der Aufsatz wurde von dem Diplom-Ökonom Dirk Veldkamp verfasst. Der Autor ist als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft in Duisburg tätig.
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Weitere Details zur Bilanzierung nach Wegfall
der Going-Concern-Annahme
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Den Beitrag „Handelsrechtliche Bilanzierung nach Wegfall der Going-Concern-Annahme – Neufassung von IDW RS HFA 17 und IDW RH HFA 1.012“ finden Sie in der aktuellen
Ausgabe (15/2012) von „WPg – Die Wirtschaftsprüfung“ / S. 803 bis 806.
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„WPg – Die Wirtschaftsprüfung“
Website: www.idw-verlag.de