„BaFinJournal“ berichtet über EuGH-Urteil zu Insider-Informationen

Meldungen zur Finanzaufsicht, Fachartikel und amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einmal monatlich im „BaFinJournal“. In der  aktuellen Ausgabe der Publikation (08 / 2012) verweist die BaFin unter anderem auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Ad-hoc-Mitteilungen über Insider-Informationen:

Wenn einer offiziellen Entscheidung eines börsennotierten Unternehmens ein Zwischenschritt vorausgeht, so kann bereits dieser Zwischenschritt selbst eine Insider-Information darstellen, über den das Unternehmen die Finanzmärkte informieren muss. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Der EuGH konkretisierte damit die Bestimmungen der Richtlinie über Insidergeschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch), die Emittenten von Finanzinstrumenten verpflichtet, Insider-Informationen unverzüglich der Öffentlichkeit bekannt zu geben.

______________________________________________________________

Weitere Einzelheiten zum EuGH-Urteil erhalten Sie hier:

Die Online-Meldung der BaFin bezüglich der Erscheinung ihres jüngsten Monatsjournals finden Interessenten unter diesem Link.

Der Beitrag zum EuGH-Urteil befindet sich auf Seite 7/8 des Monatsjournals.

Online-Zugang zu einer PDF-Datei mit der aktuellen Ausgabe des „BaFinJournals“ (08 / 2012) erhalten Sie über diesen Link.

BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Website: www.bafin.de