Verhinderung strafbarer Handlungen bei Kreditinstituten

Ein Artikel in der aktuellen Ausgabe von „WPg – Die Wirtschaftsprüfung“ (15/2012) befasst sich mit dem Thema strafbare Handlungen bei Kreditinstituten. Der Titel des Gemeinschaftsbeitrags lautet „Anforderungen an die Verhinderung von sonstigen strafbaren Handlungen bei Kreditinstituten und deren Prüfung im Rahmen von Abschlussprüfung und Sonderprüfungen“:

Die Betrugsprävention in Kreditinstituten ist in den letzten Jahren – auch aufgrund der in Teilen öffentlichkeitswirksamen Fraud-Fälle bei Banken, z. B. bei der UBS im September 2011 sowie bei der Société Générale im Januar 2008, die jeweils Schäden in Milliardenhöhe verursachten – verstärkt in den Fokus der Bankenaufsicht geraten und hat sowohl für die Verpflichteten als auch im Rahmen von Abschluss- und Sonderprüfungen erheblich an Bedeutung gewonnen. Der vorliegende Aufsatz stellt die grundsätzlichen Anforderungen an die Verhinderung von sonstigen strafbaren Handlungen bei Kreditinstituten sowie deren Bedeutung im Rahmen von Abschluss- und Sonderprüfungen dar.

Der Aufsatz wurde von dem Autorenteam Dirk Auerbach und Simone Hentschel verfasst. Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Auerbach ist Partner der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main. Die Diplom-Kauffrau Hentschel ist als Senior Managerin bei KPMG, ebenfalls in Frankfurt, tätig.

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Den Beitrag „Anforderungen an die Verhinderung von sonstigen strafbaren Handlungen bei Kreditinstituten und deren Prüfung im Rahmen von Abschlussprüfung und Sonderprüfungen“ finden Sie in der aktuellen Ausgabe (15/2012) von „WPg – Die Wirtschaftsprüfung“ / S. 823 bis 836.

Zugang zur Online-Kurzfassung des Artikels befindet sich unter diesem Link.

„WPg – Die Wirtschaftsprüfung“
Website: www.idw-verlag.de