IDW-Stellungnahme: Lage- bzw. Rechenschaftsberichterstattung der öffentlichen Hand

Die Rubrik „IDW Aktuell“ im Internet-Portal des Instituts der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e. V. (IDW) gibt folgende Meldung bekannt:

Lageberichte nach internationalen Rechnungslegungsstandards für die öffentliche Hand sollten nicht auf zukunftsgerichtete Informationen verzichten. Dies äußerte das IDW am 27.07.2012 zu einem Standard-Entwurf des Rates für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board = IPSASB) in Bezug auf Lage- bzw. Rechenschaftsberichte.

Der Entwurf „IPSASB Exposure Draft 47 – Financial Statement Discussion and Analysis“ sieht vor, dass alle Einheiten der öffentlichen Hand, die ihren Jahresabschluss gemäß den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) nach dem System der doppischen Rechnungslegung aufstellen, einen Bericht zu verfassen haben, der – abgesehen von der fehlenden Zukunftsausrichtung – dem deutschen Lagebericht vergleichbar ist. Mit seiner Stellungnahme unterstützt das IDW die abweichende Meinung des deutschen Board-Mitglieds. Dieses setzt sich ebenfalls dafür ein, dass der Lagebericht künftige Entwicklungen behandelt.

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Mehr zum Thema Financial Statement Discussion and Analysis erhalten Interessenten hier:

Die „IDW Aktuell“-Meldung bezüglich der Stellungnahme finden Sie unter diesem Link.

Über den Link oben erhält man ebenfalls Zugang zum Download einer PDF-Datei
(in englischer Sprache) mit der IDW-Stellungnahme zum Thema
„Proposed International Public Sector Accounting Standard
Financial Statement, Discussion and Analysis“.

Zum Download gibt es dazu eine PDF-Datei (ebenfalls in englischer Sprache)
zum Gegenstand der Stellungnahme: „IPSASB Exposure Draft 47 –
Financial Statement Discussion and Analysis“.

IDW – Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
Website: www.idw.de