BStBK: E-Bilanz kommt wie geplant

In einer Meldung auf Seite 28 im „KammerReport“-Beihefter zur Ausgabe 27/2012 der Zeitschrift „DStR – Deutsches Steuerrecht“ gibt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) folgende Einzelheiten zum Thema E-Bilanz bekannt:

Ende Mai hat das Bundesfinanzministerium (BMF) darauf hingewiesen, dass die E-Bilanz wie vorgesehen für das Wirtschaftsjahr 2013 starten wird. Eine weitere Verschiebung wird es nicht geben.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim BMF, Hartmut Koschyk, und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Burgbacher, haben übereinstimmend erklärt, die E-Bilanz werde mittelstandsfreundlich umgesetzt. Dazu hat auch der Einsatz der BStBK maßgeblich beigetragen.

Von besonderer Bedeutung sind dabei die Auffangpositionen, die dann genutzt werden können, wenn für einen bestimmten Sachverhalt eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchführung abgeleitet werden kann. Sie erleichtern die elektronische Übermittlung und verhindern den Eingriff in das Buchführungswesen der Unternehmen. Nunmehr hat das BMF erstmals bestätigt, dass es Auffangpositionen auch dauerhaft geben wird. Eine Streichung von diesen besonderen Positionen zu einem bestimmten Stichtag ist nicht beabsichtigt.

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BStBK – Bundessteuerberaterkammer
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