FEE veröffentlicht vier Positionspapiere

„Neu auf WPK.de“, der zentrale Zugang zu den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) Deutschlands, verweist auf die Veröffentlichung von vier Positionspapieren, welche die Fédération des Experts Comptables Européens / The Federation of European Accountants (FEE) herausgegeben hat:

Die FEE hat Positionspapiere zu folgenden Themen veröffentlicht:

  • Erbringung von Nicht-Prüfungsleistungen an Unternehmen von öffentlichem Interesse, bei denen Prüfungsleistungen erbracht werden

 

  • Verbesserung der Berichterstattung

 

  • Öffentliche Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse und Unternehmen von nicht-öffentlichem Interesse prüfen

 

  • Übernahme der ISAs in der Europäischen Union

 

Die Federation fordert, dass Nicht-Prüfungsleistungen, die Prüfer gegenüber ihren Prüfungsmandanten erbringen, nicht generell so behandelt werden sollten, dass jede Leistung unter allen Umständen die Unabhängigkeit des Prüfers gefährdet und daher insgesamt verboten werden muss. In Anlehnung an die Grundsätze des aktuellen Code of Ethics des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) sollte gemäß FEE bei den Nicht-Prüfungsleistungen eine Unterscheidung getroffen werden zwischen Leistungen, die generell verboten sein müssen, die erlaubt sind, und solchen, die möglicherweise zu Unabhängigkeitsgefährdungen führen, was in einer Einzelfallanalyse festzustellen ist.

Die FEE unterstützt alle Initiativen, die darauf abzielen, den Bestätigungsvermerk nutzerfreundlicher, verständlicher und informativer zu gestalten. Im Hinblick auf seine Details sieht die FEE den Kommissionsvorschlag als wenig praktikabel und zweckmäßig an. Dem Prüfer sollte ein größerer Ermessensspielraum eingeräumt werden, wonach er entscheiden kann, über welche Informationen bezogen auf das individuelle Unternehmen berichtet werden soll. Die Federation spricht sich auch gegen unterschiedliche Anforderungen an die Bestätigungsvermerke von Unternehmen von öffentlichem Interesse und von Unternehmen von nicht-öffentlichem Interesse aus. Es sollte ein einziger Bestätigungsvermerk für alle Unternehmen eingeführt werden, der im Hinblick auf die unterschiedlichen Informationsbedürfnisse skalierbar ist. Darüber hinaus äußert sich die FEE in ihrem Positionspapier zu Aussagen zur Unternehmensfortführung, zur Darstellung des Prüfungsansatzes sowie zur Darstellung der internen Kontrollen im Bestätigungsvermerk.

Die Federation unterstützt ausdrücklich die öffentliche Aufsicht über den Prüferberuf auf nationaler Ebene, jedoch sollte dabei ein Gleichgewicht zwischen der Unabhängigkeit vom Prüferberuf auf der einen Seite und ausreichender Kompetenz zur Bewältigung der Aufgaben einer Aufsicht über den Prüferberuf hergestellt werden. Im Hinblick auf die Zusammensetzung der zuständigen Behörde sollte diese nach FEE einen großen Kreis von Interessengruppen (Vertreter der Wirtschaft, Regulierer, Anteilseigner) umfassen und nicht nur Staatsbedienstete. EU-Mitgliedstaaten sollte es erlaubt sein, dass die zuständigen Behörden bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Anerkennung und Registrierung von gesetzlichen Abschlussprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften delegieren.

Qualitätskontrollprüfungen sowie Sonderuntersuchungen von Prüfern von Unternehmen von öffentlichem Interesse sollten durch die zuständige Behörde durchgeführt werden. Bei Prüfern von Unternehmen von nicht-öffentlichem Interesse sollte dies aber nicht notwendigerweise durch die zuständige Behörde selbst durchgeführt werden müssen, sondern unter der Aufsicht der zuständigen Behörde auf Berufsorganisationen delegiert werden können. Im Hinblick auf die Erweiterung des Begriffs „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ empfiehlt die FEE den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht einzuräumen, um bestimmte Unternehmen aus der Definition der EU-Kommission unter der Voraussetzung herauszunehmen, dass diese Unternehmen anderweitig ausreichend national reguliert sind, nicht wesentlich für die Volkswirtschaft des jeweiligen Landes sind und die nationalen Befreiungsvorschriften nicht zu grenzüberschreitenden Verlagerungen führen.

Die Federation fordert unverändert die Übernahme der International Standards on Auditing (ISAs) für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen in der Europäischen Union. Ergänzungen durch die Mitgliedstaaten sollten insofern möglich sein, als sie nationale rechtliche Besonderheiten berücksichtigen. Die FEE begrüßt die ausdrückliche Erklärung zur verhältnismäßigen Anwendung der ISAs für die Prüfung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bedeutet, dass einzelne ISAs beziehungsweise spezifische Anforderungen innerhalb einzelner ISAs dann nicht angewendet werden müssen, wenn sie nicht für die Prüfung relevant sind. Daneben gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aber auch für Umfang und Inhalt der Dokumentation, um unverhältnismäßige Dokumentationsanforderungen zu vermeiden.
______________________________________________________________
 

Weitere Informationen zu den FEE-Positionspapieren
erhalten Interessenten hier:

Die Online-Mitteilung der WPK finden Sie unter diesem Link. 

WPK – Wirtschaftsprüferkammer
Website: www.wpk.de

Die englischsprachige Online-Meldung „FEE publishes four Policy Statements on Audit Policy“
finden Sie unter diesem Link. 

______________________________________________________________ 

Zugang zu den ausführlichen Texten der einzelnen Positionspapiere erhalten Interessen
(als PDF-Dateien in englischer Sprache) unter folgenden Online-Links:

  • FEE Policy Statement on Provision of Non-Audit Services to Audit Clients that are Public Interest Entities (PIEs) Link

 

  • FEE Policy Statement on Improved Auditor Reporting Link

 

  • FEE Policy Statement on Public Oversight of Statutory Auditors and Audit Firms auditing Public Interest Entities (PIEs) and non-Public Interest Entities (non-PIEs) Link

 

  • FEE Policy Statement on Adoption of International Standards on Auditing (ISAs) in the European Union Link

______________________________________________________________ 

FEE – Fédération des Experts Comptables Européens
           The Federation of European Accountants
Website: www.fee.be