Die Anforderungen an die Ausgestaltung der Funktion der Internen Revision steigen – einhergehend mit einem Austausch mit der Aufsichtsbehörde.
So lautet die Zusammenfassung der jüngsten „Interne Revision News“ von der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young. Die Titelseite der Juli-Ausgabe des besagten Newsletters vermeldet –
„Bank for International Settlements (BIS): Aktuelles Grundsatzpapier zur Internen Revision zeigt eine Weiterentwicklung der Revisionsrolle auf, bleibt aber auch bewährten Prinzipien treu“
Bedingt durch die zurückliegenden Finanzkrisen ist das Thema „Corporate Governance“ wieder stärker in den Fokus der allgemeinen Diskussion gerückt. Neben den durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aufgestellten Corporate-Governance-Grundsätze im Jahr 2004 hat auch das Basler Komitee für Bankenaufsicht im August 2010 die „Grundsätze zur Stärkung von Corporate Governance“ aktualisiert, um zentrale Corporate-Governance-Themen zu forcieren.
Standards, unter anderem bezüglich der Funktions- und Verhaltensweisen von Vorständen und des gehobenen Managements, der Ausgestaltung des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems sowie zur Gestaltung von Geschäftsstrukturen und Transparenz wurden hierbei behandelt. Im Hinblick auf die Interne Revision erwarten diese Grundsätze eine Revisionsfunktion, die organisatorisch hinreichend ausgestaltet ist und über die notwendigen Befugnisse und Ressourcen verfügt. Zudem müssen die Unabhängigkeit und der direkte Zugang zur Geschäftsführung sichergestellt sein.
Basierend auf der Gesamtdarstellung zur Corporate Governance in Banken publizierte die Bank for International Settlements (BIS) im Dezember 2011 das Konsultationspapier zur „Funktion der Internen Revision von Banken“ sowie im Juni 2012 das finale Grundsatzpapier. Diese Veröffentlichungen gehen gezielt auf die Ausgestaltung und die Funktionsweise der Internen Revision einer Bank ein.
Ziel des Grundsatzpapiers ist es, einerseits durch die Festlegung von Leitsätzen die Funktion der Internen Revision zu stärken und andererseits die Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden gegenüber der Internen Revision zu verdeutlichen. Hierzu werden die Grundsätze in drei Teile strukturiert:
(A) Erwartungen der Aufsichtsbehörde an die Interne Revision
(B) Die Beziehung zwischen der Aufsichtsbehörde und der Internen Revision
(C) Die Beurteilung der Internen Revision durch die Aufsichtsbehörde
Der Beitrag der „Interne Revision News“ von Ernst & Young stellt die in der BIS-Veröffentlichung festgelegten Grundsätze für eine interne Revisionsfunktion in Banken vor. Ziel des Aufsatzes ist es dabei, wesentliche Neuerungen beziehungsweise die nachhaltig beständigen Best Practices bezüglich der Ausgestaltung und der Funktionsweise einer Internen Revision besonders zu beleuchten.
In dem Fazit des „Interne Revision News“-Beitrags wird erwähnt, dass nicht alle 20 Grundsätze des aktuellen BIS-Papiers neu sind. Insbesondere in Abschnitt A (hinsichtlich Erwartungen der Aufsichtsbehörde an die Interne Revision) lassen sich viele vertraute Best Practices wiederfinden. Zusammengefasst lassen sich zehn Pfeiler identifizieren, die sich auch über das vergangene Jahrzehnt nicht geändert haben und für eine nachhaltige interne Revisionsfunktion stehen:
I. Unabhängigkeit und Objektivität
II. Organisatorische Stellung
III. Professionelle Kompetenz und Sorgfaltspflicht
IV. Rahmenbedingungen der Internen Revision (Charter)
V. Umfang der Prüfungen (Scope)
VI. Dauerhafte interne Revisionsfunktion
VII. Berufsstandards der Internen Revision und Code of Ethics
VIII. Ultimative Verantwortung der Geschäftsleitung
IX. Überprüfung der Internen Revision durch die Aufsichtsbehörde
X. Regelmäßige Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde
Durch das aktuelle Grundsatzpapier wird aber auch veranschaulicht, dass es Entwicklungsbedarf bei der Ausgestaltung der internen Revisionsfunktion und ihrer Überwachung gibt. Dies wird insbesondere in der Ausgestaltung der internen Revisionsfunktion und den Anforderungen an sie (angesprochen unter anderem in den Grundsätzen III und VII), aber auch in der verstärkten Kommunikation und Beurteilung der Revisionsfunktion durch die Aufsicht deutlich.
Hinsichtlich der letzteren zwei Aspekte befasst sich der Beitrag der „Interne Revision News“ in den Abschnitten B (Beziehung zwischen Aufsichtsbehörde und Interner Revision) und C (Beurteilung der Internen Revision durch die Aufsichtsbehörde). Die zuletzt genannten Punkte erfahren im Grundsatzpapier eine massive Aufwertung.
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Mehr Information zum Thema Basel III und die Revisionsfunktion erhalten Sie hier:
Die Juli-Ausgabe der „Interne Revision News“ der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft
Ernst & Young können Interessenten direkt vom Herausgeber beziehen.
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Website: www.ey.de
Die BIS-Mitteilung (in englischer Sprache) bezüglich der Veröffentlichung
vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht finden Sie unter diesem Link.
Den ausführlichen Text des BIS-Grundsatzpapiers „The internal audit function in banks“
finden Sie (als PDF-Datei in englischer Sprache) unter diesem Link.
BIS – Bank for International Settlements
Website: www.bis.org