Eine Meldung auf Seite 27 im „KammerReport“-Beihefter zur Ausgabe 27/2012 der Zeitschrift „DStR – Deutsches Steuerrecht“ befasst sich mit einer Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), die sie an das Bundesministerium der Finanzen in Berlin richtete:
Anfang Juni 2012 nahm die Bundessteuerberaterkammer zu den Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012) Stellung. Die Mehrzahl der Änderungen in den EStR beruht auf Gesetzesänderungen oder neuer Rechtsprechung. Bei der vorgesehenen Änderung der steuerlichen Herstellungskosten handelt es sich dagegen um eine Änderung der Verwaltungsauffassung, die sehr problematisch ist.
Verlangt wird, dass zukünftig die in § 255 Absatz 2 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) genannten angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung für die steuerliche Gewinnermittlung in die Herstellungskosten einbezogen werden müssen. Für diese Kosten enthält § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB ein Aktivierungswahlrecht.
Die nun vorgesehene Aktivierungspflicht im Steuerrecht widerspricht dem Bestreben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), die handelsrechtlichen Herstellungskosten an die steuerlichen anzupassen. Die geforderte Aktivierungspflicht hebt die steuerliche Untergrenze wieder an und führt zu einem erneuten Abweichen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Herstellungskosten. Die BStBK hat sich dafür ausgesprochen, aus Vereinfachungsgründen das bisherige steuerliche Wahlrecht beizubehalten.
Angeregt hat die BStBK außerdem, zu den in der Folge des BilMoG bei einer Abweichung der Werte in Handels- und Steuerbilanz laufend zu führenden Verzeichnissen ergänzende Ausführungen in die Richtlinien aufzunehmen. Welche Anforderungen die Verwaltung an die Art, Aufbau und Form dieser Verzeichnisse stellt, ist bisher nicht explizit festgelegt worden.
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Weitere Details zur BStBK-Stellungnahme erhalten Interessenten hier:
Ein Download des vollständigen KammerReports ist als PDF-Datei hier zu finden.
Die ausführliche Stellungnahme der BStBK vom 7. Juni 2012 (als PDF-Datei)
ist unter diesem Link abrufbar.
BStBK – Bundessteuerberaterkammer
Website: www.bstbk.de