Die Rubrik „IDW Aktuell“ im Internet-Portal des Instituts der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e. V. (IDW) gibt folgende Meldung bekannt:
Der zuständige Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts veröffentlichte den Entwurf einer Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen. Dieser Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung (ERS) trägt die Bezeichnung „IDW ERS HFA 3 in der neuen Fassung (n.F.)“.
Die Änderungen im Entwurf berücksichtigen, dass sich seit Verabschiedung der ursprünglichen Fassung von IDW RS HFA 3 im Jahr 1998 die Rahmenbedingungen und der wirtschaftliche Charakter von Altersteilzeitvereinbarungen teilweise verändert haben. Altersteilzeitvereinbarungen verlangen wegen ihrer heterogenen Ziele und wirtschaftlichen Merkmale mittlerweile eine differenziertere Betrachtung. Bisher enthielt IDW RS HFA 3 Ausführungen zur Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards = IFRS). Mit Inkrafttreten von dem internationalen Rechnungslegungsgrundsatz IAS 19 (International Accounting Standards = IAS) bezüglich Leistungen an Arbeitnehmer 2011 entsprechen diese jedoch nicht mehr den geltenden Regelungen. Sie wurden ersatzlos gestrichen.
Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 25.01.2013.
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Mehr zum Thema Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen
erhalten Interessenten hier:
Die Meldung von „IDW Aktuell“ bezüglich des Entwurfs der Stellungnahme
finden Sie unter diesem Link.
IDW ERS HFA 3 n.F. (Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen) ist auf der IDW-Website in der Rubrik „Verlautbarungen“,
unter „Download von Entwürfen“ abrufbar. Außerdem wird er in Heft 8/2012
der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 3/2012 veröffentlicht werden.
IDW – Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
Website: www.idw.de