Ein Beitrag in der aktuellen Ausgabe von „WPg – Die Wirtschaftsprüfung“ (13/2012) befasst sich mit den gegenwärtigen Bemühungen beiderseits des Atlantiks, rechtliche Probleme, die einer verstärkten Zusammenarbeit bisher entgegenstanden, gemeinsam auszuräumen. Der Titel des Artikels lautet „Transatlantische Zusammenarbeit der Prüferaufsichten – Deutschland und die USA vereinbaren gemeinsame Qualitätskontrollen sowie den Austausch vertraulicher Informationen“. Hier folgt eine Kurzabhandlung des Aufsatzes:
Unternehmen, die in zwei oder mehr Ländern börsennotiert sind, sowie ihre Abschlussprüfer unterliegen verschiedenen Rechtsordnungen. Jedes Land hat ein legitimes Interesse daran, den Prüfer eines an seiner Börse gelisteten Unternehmens zu überwachen und die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz des eigenen Kapitalmarkts sicherzustellen. Mehrfache Berufsaufsicht verursacht jedoch für die Beteiligten unnötige Kosten. Aufgrund von Unklarheiten bei der Kompetenzverteilung könnte auch die Effizienz der Berufsaufsicht leiden. Daher sollte allein die Aufsichtsbehörde aus dem Heimatstaat des Abschlussprüfers für die Berufsaufsicht und die Untersuchung und Sanktionierung von Pflichtverletzungen zuständig sein.
Es ist verständlich, dass die Prüferaufsichten vor einer vollständigen, gegenseitigen Anerkennung die Arbeitsweise ihrer ausländischen Kollegen kennenlernen wollen. Daher erscheinen gemeinsame Inspektionen für eine Übergangsfrist grundsätzlich sinnvoll. Dabei darf jedoch nicht die Staatensouveränität angetastet werden. Auch muss das Berufsgeheimnis gewahrt bleiben. Dies ist für deutsche Prüfer, die einer im internationalen Vergleich strengen Geheimhaltungspflicht unterliegen, besonders wichtig. Eine Vereinbarung vom 12.04.2012 zwischen der deutschen Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) und dem US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) soll die rechtlichen Probleme, die einer verstärkten Zusammenarbeit bisher entgegenstanden, ausräumen.
Verfasst wurde der Aufsatz von dem Hamburger Rechtsanwalt Dr. Philipp Fölsing, dessen Tätigkeitsschwerpunkte im Insolvenz-, Sanierungs- und Berufsrecht liegen.
Weitere Details zur transatlantischen Zusammenarbeit
der Prüferaufsichten erhalten Interessenten hier:
Den Beitrag „Transatlantische Zusammenarbeit der Prüferaufsichten – Deutschland
und die USA vereinbaren gemeinsame Qualitätskontrollen sowie den Austausch
vertraulicher Informationen“ finden Sie in der aktuellen Ausgabe (13/2012)
von „WPg – Die Wirtschaftsprüfung“ / S. 718 bis 723.
Zugang zur Kurzabhandlung des Artikels befindet sich unter diesem Link.
„WPg – Die Wirtschaftsprüfung“
Website: www.idw-verlag.de