Die Rubrik „Aktuelles“ auf der Website der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beinhaltet eine Meldung bezüglich einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrats zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 beschlossen. Darin beschränkt er sich nicht auf eine kritische Kommentierung der von der Bunderegierung geplanten Neuerungen, sondern macht selbst weitreichende Änderungsvorschläge. Unter anderem geht es um die Verhinderung bestimmter Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer, die steuerliche Behandlung sogenannter Streubesitzdividenden und die steuerrechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft.
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden bestimmte Betriebsvermögen begünstigt behandelt. Dadurch soll der Fortbestand des Unternehmens im Erbfall und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen sichergestellt werden. Über bestimmte Gestaltungen kann so jedoch auch Privatvermögen den Begünstigungen für Betriebsvermögen zugeführt werden, indem es in Kapitalgesellschaften oder gewerblich geprägte Personengesellschaften eingelegt wird. Dieses Schlupfloch will der Bundesrat stopfen. Daher sollen künftig Wertpapiere, Zahlungsmittel, Bankguthaben und ähnliche Forderungen von nicht nur geringfügigem Wert nicht mehr zum begünstigen Vermögen gehören und auf diese Weise Begünstigungen über die sogenannten Cash-GmbHs ausgeschlossen werden.
Außerdem will der Bundesrat die inländische Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus sogenanntem Streubesitz, d.h. Beteiligungen eines Unternehmens an einem anderen Unternehmen in Höhe von weniger als zehn Prozent, abschaffen. Obwohl der Europäische Gerichtshof im Herbst 2011 geurteilt hatte, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung in- und ausländischer Empfänger von Streubesitzdividenden europarechtswidrig ist, ist bislang keine Reaktion des deutschen Gesetzgebers erfolgt. Die Ausweitung der Steuerbefreiung auch auf ausländische Empfänger solcher Kapitalerträge lehnt der Bundesrat aus Kostengründen ab.
Der Bundesrat schlägt zudem vor, mit dem JStG 2013 die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht zu schaffen. Nachdem bereits im Zivilrecht sowie im Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht eine Gleichstellung erfolgt ist, müsse nun die Gleichsetzung von Lebenspartnern und Ehegatten in allen Vorschriften des Einkommensteuerrechts vorgenommen werden. Hier geht es insbesondere um die Möglichkeit der Zusammenveranlagung und die Anwendung des Splittingtarifs, aber auch um Gleichstellung im Bereich der Altersvorsorge.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch zu prüfen, ob Vereinfachungen und Verbesserungen der Rechtssicherheit bei der körperschaftsteuerlichen Organschaftsbesteuerung möglich sind.
Die weiteren Beratungen über den Gesetzentwurf finden erst im Herbst statt. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes können sich daher noch einige Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum Entwurf des Steuergesetzes 2013
erhalten Interessenten hier:
Die Meldung der BDO AG zur Stellungnahme des Bundesrats finden Sie als PDF-Datei
unter diesem Link.
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Website: www.bdo.de
Die Mitteilung des Bundesrats bezüglich seiner Vorschläge zum Jahressteuergesetz
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Die vollständige Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf des Steuergesetzes 2013
finden Sie als PDF-Datei unter diesem Link.
Bundesrat
Website: www.bundesrat.de