Gesetzentwurf zur Finanzmarktstabilisierung

Das Berliner Bundeskabinett hat am 14.12.2011 den Entwurf eines Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) beschlossen. Der Entwurf unterstreicht, dass es eine grundlegende Aufgabe des Staates sei, das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarkt­stabilität zu sichern.

Das angestrebte Gesetz dient der Umsetzung einer Entscheidung des Europäischen Rates vom 26. Oktober 2011. Danach müssen Kreditinstitute zum 30. Juni 2012 temporär höhere Eigenmittelanforderungen erfüllen. Ferner müssen die Mitgliedstaaten zur Unterstützung bereitstehen, wenn die Institute den Kapitalbedarf nicht vollständig am Kapital­markt decken können. Der Rat hatte zudem ausgeführt, dass auch die Bereitstellung von Liquiditäts­garantien erforderlich ist, um die Stabilität der Banken zu sichern und eine übermäßige Bilanzsummenreduktion zu vermeiden.

Die Umsetzung der europäischen Beschlüsse erfordert auf nationaler Ebene Änderungen am Kreditwesengesetz und eine Wiederbelebung des deutschen Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin). Dort können seit 1. Januar 2011 keine Anträge auf Stabilisierungsmaßnahmen mehr gestellt werden. Mit der „Wiederöffnung“  des SoFFin werden einige Rahmenbedingungen präzisiert:

  • Die Mitglieder des Leitungsausschusses werden künftig in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis ernannt.
  • Die Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen über die Finanzmarkt­stabilisierungs­anstalt wird gestärkt.
  • Begleitende Regelungen des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes werden geändert, um dessen Anwendbarkeit zu erleichtern. 
  • Die Anforderungen der neu zu beachtenden verfassungsrechtlichen Schuldenregel werden hinsichtlich der im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz überjährig ausgestalteten Kredit­ermächtigung konkretisiert.

Der Gesetzentwurf enthält auch einzelne Anpassungen aufgrund einiger in der Vergangenheit gesammelter Erfahrungen. Nach dem Kabinetts­beschluss geht der Entwurf nun ins parlamentarische Verfahren.

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Einen Download des Gesetzentwurfs finden Interessenten als PDF-Datei hier.

BMF – Bundesministerium der Finanzen
Website: http://www.bundesfinanzministerium.de/