Ein Artikel auf Seite 24 im „KammerReport“-Beihefter zur Ausgabe 22/2012 der Zeitschrift „DStR – Deutsches Steuerrecht“ verweist auf einen Erlass der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hinsichtlich der Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten.
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind auch nach der im Dezember 2011 beschlossenen Novellierung des Geldwäschegesetzes grundsätzlich nicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten verpflichtet. Die BStBK hat allerdings die Befugnis erhalten, für die Angehörigen des steuerberatenden Berufs die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten anzuordnen, wenn sie dies für angemessen erachtet.
Die BStBK hat von dieser Anordnungsbefugnis Gebrauch gemacht und am 14. März 2012 eine Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten erlassen. Diese bestimmt, dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die ihren Beruf in einer Einzelpraxis, Sozietät oder einfachen Partnerschaftsgesellschaft
ausüben, sowie Steuerberatungsgesellschaften einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben, wenn in der beruflichen Einheit mehr als insgesamt 30 Berufsangehörige oder Angehörige sozietätsfähiger Berufe gemäß § 56 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) tätig sind. Denn in Praxen dieser Größenordnung besteht eine erhöhte Gefahr von Informationsverlusten aufgrund einer arbeitsteiligen Unternehmensstruktur und der Anonymisierung innerbetrieblicher Prozesse, sodass ein besonderes Bedürfnis für die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten gegeben ist.
Die Anordnung der BStBK zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten ist am 27. April 2012 in Kraft getreten. Sie ist mit Erläuterungen auf Seite 772 in der Zeitschrift „DStR – Deutsches Steuerrecht“, Heft 15/2012, abgedruckt und auch abrufbar unter www.bstbk.de (in der Rubrik „Themen/Berufsrecht“).
Mehr zum Thema Geldwäschebekämpfung
erhalten Interessenten hier:
Ein Download des vollständigen KammerReports der Bundessteuerberaterkammer
ist als PDF-Datei hier zu finden.
„DStR – Deutsches Steuerrecht“
Website: http://rsw.beck.de
Den Text der von der BStBK erlassenen Anordnung zum Thema Geldwäsche
finden Sie als PDF-Datei hier.
Ausführliche Informationen von der BStBK bezüglich Geldwäschebekämpfung finden Sie hier.
BStBK – Bundessteuerberaterkammer
Website: www.bstbk.de