IAASB bittet um Stellungnahmen zur künftigen Ausgestaltung von Prüfungsberichten

IASPlus, die deutschsprachige Nachrichtenseite zur internationalen Rechnungslegung, weist auf eine Meldung des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) bezüglich eines Aufrufs zur Stellungnahme hin.

Hier ist eine redigierte Fassung der IASPlus-Meldung bezüglich der IAASB-Einladung zur Stellungnahme:

Der IAASB, das für internationale Prüfungsfragen zuständige Gremium, hat eine Einladung zur Stellungnahme mit dem Titel „Verbesserung der Prüfungsberichts“ veröffentlicht, in der die mutmaßliche Ausrichtung der künftigen Standardsetzungsvorschläge des Boards im Hinblick darauf enthalten sind, wie verbessert werden kann, was und wie Prüfer im Einklang mit den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing = ISA) berichten.

In der Einladung zur Stellungnahme wird auf der Grundlage von Untersuchungen und den Stellungnahmen zum Konsultationspapier des IAASB vom Mai 2011 geschlussfolgert, dass es einen klaren Bedarf dafür gebe, dass Prüfer größere Transparenz über bedeutende Sachverhalte im Abschluss und die Durchführung der einzelnen Prüfungen bieten. Des Weiteren ist der IAASB zu dem Schluss gekommen, dass sinnvolle Veränderungen jetzt anstelle von schrittweisen Veränderungen im Laufe der Zeit als notwendig angesehen werden, um die Informationsbedürfnisse von Adressaten geprüfter Abschlüsse besser zu erfüllen.

In der Einladung zur Stellungnahme sind folgende bedeutende Vorschläge enthalten:

–  Kommentierung durch den Prüfer. Zusätzliche Informationen würden in den Prüfungsbericht aufgenommen, um Sachverhalte hervorzuheben, die nach Meinung des Prüfers für das Verstehen des geprüften Abschlusses und der Prüfung durch den Adressaten am wichtigsten sind. Diese Informationen würden für Unternehmen des öffentlichen Interesses vorgeschrieben – welche mindestens die börsennotierten Unternehmen umfassen würden – und könnten im Rahmen des Ermessens des Prüfers auch für andere Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Nach Ansicht des IAASB steht das neue Konzept einer Kommentierung durch den Prüfer im Einklang mit den Paragrafen zur Betonung von Wesentlichkeit und anderen Sachverhalten, die in manchen Prüfungsberichten enthalten sind, und baut darauf auf. Es stelle auch eine Reaktion auf Rufe nach ähnlichen Reformen durch die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board = PCAOB) und die Europäische Kommission dar.

–  Annahme der Unternehmensfortführung. Im Prüfungsbericht wären eine Schlussfolgerung des Prüfers, wie sachgerecht die Annahme der Unternehmensfortführung durch die Unternehmensführung bei der Erstellung des Abschlusses war, und eine explizite Aussage dazu enthalten, ob wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Annahme der Unternehmensfortführung identifiziert wurden. Der Bericht würde auch eine Beschreibung der Verantwortlichkeiten der Unternehmensführung in Bezug auf die Annahme der Unternehmensfortführung enthalten.

–  Andere Informationen, die im Abschluss enthalten sind. Der Bericht würde eine Erklärung des Prüfers enthalten, ob irgendwelche wesentlichen Inkonsistenzen zwischen dem geprüften Abschluss und anderen Informationen auf Grundlage des Lesens anderer Informationen durch den Prüfer identifiziert wurden, wobei die Informationen, die vom Prüfer zur Kenntnis genommen wurden, einzeln zu identifizieren sind.

–  Andere Sachverhalte. Weitere Vorschläge zur Verbesserung der Klarheit und Transparenz von Prüfungsberichten zu Prüfungen, die im Einklang mit den ISA durchgeführt wurden, einschließlich der Reihenfolge von Posten im Prüfungsbericht (mit einer prominenten Platzierung des Prüfungsurteils), Angabe des Namens des Prüfungspartners im Prüfungsbericht, einer expliziten Bestätigung der Einhaltung einschlägiger Vorschriften in Bezug auf die Prüfungsethik, Angaben zur Einbindung anderer Prüfer in die Prüfung sowie Verbesserungen an der Beschreibung der Verantwortlichkeiten des Prüfers, um das Konzept eines risikobasierten Prüfungsansatzes besser zu erklären und Betrug, interne Kontrollen und andere Sachverhalte zu adressieren, sind in der Einladung zur Stellungnahme ebenfalls enthalten.

Stellungnahmen zum Dokument können bis zum 8. Oktober 2012 eingereicht werden. Der IAASB wird seine Erörterungen 2012 und 2013 fortsetzen und Gesprächsrunden zu den Vorschlägen anbieten. Das nächste Konsultationsdokument soll ein Entwurf sein.

Weitere Informationen zur IAASB-Bitte um Stellungnahmen
erhalten Interessenten hier:

Die IASPlus-Mitteilung bezüglich des IAASB-Aufrufs zur Stellungnahme ist hier zu finden.

IASPlus
Website:  www.iasplus.com

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Website: www.deloitte.de

Zugang zur IAASB-Mitteilung hinsichtlich des Aufrufs zur Stellungnahme
erhalten Interessenten über diesen Link.

IAASB – International Auditing and Assurance Standards Board
IFAC – International Federation of Accountants
Website: www.ifac.org/auditing-assurance