Wirtschaftskriminalität im Krankenhaus: Welche rechtlichen Grundlagen gibt es und was sind die Konsequenzen?

Ein Beitrag in der Ausgabe 1/2012 des „KPMG Gesundheitsbarometer“ / Seiten 18-20 befasst sich mit der Fragestellung „Wirtschaftskriminalität im Krankenhaus: Welche rechtlichen Grundlagen gibt es und was sind die Konsequenzen?“

Bislang herrscht in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck vor, dass es sich bei Wirtschaftskriminalität vorrangig um ein Problem von Industrieunternehmen handelt. Dennoch haben die Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass auch im Gesundheitswesen und gerade in Krankenhäusern Rechtsverstöße mit wirtschaftlichem Hintergrund ein nicht zu vernachlässigendes Thema sind. Schlimmstenfalls drohen den betroffenen Personen Geld- und Freiheitsstrafen beziehungsweise den beteiligten Einrichtungen Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Grund genug, dem Thema Wirtschaftskriminalität auch im Gesundheitswesen Beachtung zu schenken.

Der Aufsatz ist eine Gemeinschaftsarbeit der Rechtsanwältin Barbara Scheben, Fachanwältin für Medizinrecht, und Michelle Platzek von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main.

Deren Fazit lautet:

„Wirtschaftskriminalität ist längst kein alleiniges Problem von Industrieunternehmen mehr. Gerade an den Schnittstellen zwischen Patienten, Ärzten, Krankenhäusern, Pharma- und Medizinprodukteherstellern sowie Krankenkassen ergeben sich, auch aufgrund der Besonderheiten des Gesundheitssystems, insbesondere aufgrund der verschiedenen Abrechnungssysteme Möglichkeiten für wirtschaftskriminelles Verhalten. Dass diese Möglichkeiten auch genutzt werden, zeigen aktuelle Urteile, Gerichts- und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren.

Die Folgen aus wirtschaftskriminellen Handlungen umfassen wirtschaftliche Schäden, straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionen für Täter und Verantwortliche sowie Imageschäden für die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen. Die Einbeziehung von Überlegungen zu Risiken aus Wirtschaftskriminalität und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung und Aufdeckung sollte deshalb auch in Krankenhäusern im Rahmen des Compliance-Managements erfolgen.“

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