Deutscher Bankenverband: SEPA-Umsetzung nimmt Gestalt an

Der Bundesverband deutscher Banken e. V. (BdB) gibt bekannt: Ab 9. Juli 2012 gelten die neuen Geschäftsbedingungen für Lastschriften. Grund ist eine EU- Verordnung zur SEPA (Single Euro Payments Area), dem einheitlichen Binnenmarkt im Euro-Zahlungsverkehr, der bis zum 1. Februar 2014 errichtet werden soll. Informationen dazu haben Bankkunden in den vergangenen Wochen von ihrer Bank erhalten.

Wichtig zu wissen: Die bisherigen Einzugsermächtigungen gelten weiter und können als SEPA-Lastschrift (SEPA-Basislastschrift) genutzt werden. Bankkunden müssen ihre erteilten Einzugsermächtigungen also nicht erneuern. Die Umstellung übernimmt die Bank. Der Zahlungsempfänger unterrichtet den Kunden, wenn er auf das SEPA-Basislastschriftverfahren wechselt.

Auch künftig können Verbraucher einer Lastschriftabbuchung ohne Angaben von Gründen widersprechen. Die Bank wird dann wie gewohnt den Betrag dem Kundenkonto wieder gutschreiben. Neu ist, dass künftig eine gesetzliche Widerspruchsfrist von acht Wochen gilt. Bei unberechtigten Lastschriften, wenn der Bankkunde also gar keine Einzugsermächtigung (kein SEPA-Lastschriftmandat) erteilt hat, gilt nach wie vor die gesetzliche Rückerstattungsfrist von 13 Monaten.

Mit SEPA sollen Verbraucher und Unternehmen grenzüberschreitend in 32 europäischen Ländern genauso einfach und bequem bargeldlos bezahlen können wie hierzulande. Lastschriften und Überweisungen ins EU-Ausland sind dann in der Regel nicht teurer als im Inland.

Mehr zur SEPA-Thematik erhalten Interessenten hier:

Online-Zugang zur SEPA-Mitteilung des Bundesverbands deutscher Banken e. V. (BdB)
finden Sie unter diesem Link.

Der BdB hat dazu die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Diese können online hier abgerufen werden.

Ausführlicherer Informationen befinden sich in der Online-Zusammenstellung des BdBs
unter dem Titel „Mit IBAN und BIC einfach bezahlen in Europa„.

BdB – Bundesverband deutscher Banken e. V.
Website: www.bankenverband.de