Umsatzsteuer in Deutschland: Verlängerung der Übergangsfrist der neuen Beleg- und Buchnachweispflichten

Eine Meldung unter der Rubrik „Aktuelles“ auf der Website der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO befasst sich mit einer Verlängerung der Übergangsfrist der neuen Beleg- und Buchnachweispflichten in Deutschland:

Durch die „Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ vom 02.12.2011 wurden u. a. die §§ 17a, 17b und 17c Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (kurz: UStDV) mit Wirkung vom 01.01.2012 geändert. Mit diesen Änderungen wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen neue Nachweisregelungen geschaffen.

Allerdings entstand damit eine Diskrepanz zwischen der neuen Fassung der UStDV (das heißt ab dem 01.01.2012) und dem zweiten Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) im Entwurf vom 21.03.2012. Da dieses zweite Schreiben im Entwurf diverse Vereinfachungen enthält, die vom Wortlaut der neuen Fassung der UStDV abweichen, führte diese Ungleichheit zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Unternehmern, zumal deutsche Finanzgerichte nur an die UStDV gebunden sind und nicht an Verwaltungsanweisungen. Insofern soll die derzeitige UStDV erneut geändert werden (mit teilweisen Inhalten der Vereinfachungsregelungen des BMF).

Die Finanzverwaltung hat deshalb mit einem aktuellen Schreiben eine (erneute) Übergangsregelung für den Beleg- und Buchnachweispflichten bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen veröffentlicht. Damit kann bis zum Inkrafttreten der neuen UStDV die bis zum 31.12.2011 geltende (alte) Rechtslage weiterhin angewendet werden.

Weitere Details zur Umsatzsteuer-Regelung
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Die Meldung der BDO AG zum Thema Verlängerung der Übergangsfrist der neuen
Beleg- und Buchnachweispflichten finden Sie als PDF-Datei unter diesem Link.

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Website: www.bdo.de